Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 21 Seiten

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kunden in der Grundversorgung ausschliesslich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern versorgt werden.

3.8 Konsumentenorganisationen, Industrie- und Dienstleistungswirtschaft

Das Konsumentenforum (kf) und die SKS befürworten im Grundsatz die volle Marktöffnung. kf fordert, dass die Auswirkungen auf die Energiestrategie 2050 und die dabei gesteckten ökologischen Ziele besser zu berücksichtigen sind.

Coop, Swiss Electricity, LV-St. Gallen und SwissTextiles befürworten die volle Marktöffnung und for- dern eine rasche Umsetzung. Sie sehen die Vorlage als einen wichtigen Impuls für die Entwicklung des Strommarktes und führen aus, dass durch die volle Marktöffnung bestehende Konflikte zwischen grossen und kleinen Endverbrauchern beseitigt werden. Coop argumentiert, dass mit der vollen Markt- öffnung die Strombeschaffung für Verbrauchsstandorte von unter 100 MWh Jahresverbrauch verein- facht und zusammengeführt werden können.

FRC fordert weitergehende gesetzliche Regelungen zum Schutz der Kleinverbraucher.

3.9 Umweltschutzorganisationen

ECO Swiss begrüsst die volle Marktöffnung und drängt auf eine rasche Umsetzung.

Für Greenpeace, VCS, WWF und Pro Natura birgt die volle Strommarktöffnung Gefahren für die Energiewende in der Schweiz. Diese Umweltschutzorganisationen können der vollen Marktöffnung nur zustimmen, wenn erneuerbare Energien gefördert sowie eine Abgabe auf nicht erneuerbarem Strom eingeführt werden. Sie fordern zudem die volle Kennzeichnung der Stromprodukte, die Offenlegung des Lieferantenmixes aller Anbieter sowie dass die Endkunden im Was-Modell mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern versorgt werden.

SGS lehnt die volle Marktöffnung ab.

3.10 Weitere interessierte Kreise

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz führen aus, dass in der vollen Marktöffnung für Stromkonsumenten und -produzenten die gleichen Randbedingungen wie in der EU gelten müssen. Weiter stellen sie die Frage, ob nicht eine Versicherung vorgesehen werden müsste, um zu vermeiden, dass der lokale Netzbetreiber im Falle des Konkurses eines sehr grossen Stromlieferanten in enorme Schwierigkeiten gerät.

HEV und SMV sprechen sich weder für noch gegen die volle Marktöffnung. Falls die Marktöffnung jedoch umgesetzt wird, werden von SMV Regelungen bezüglich Vertragsfristen, Werbung und Preisbildung im WAS-Modell gefordert. HEV bemängelt u.a., dass keine Vorkehrungen getroffen werden, damit kleinere Endverbraucher ihr Netzzugangsrecht ohne grössere administrative und technische Hürden ausüben können.