Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/10: 13.418/13.419/13.420/13.421/13.422 n Pa.Iv. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren · 11 Seiten

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Übersicht

Ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft sollen bei der Einbürgerung gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern nicht länger benachteiligt werden. Während Letzteren der Weg der erleichterten Einbürgerung offensteht, ist eingetragenen Partnerinnen und Partnern ausländischer Herkunft diese Möglichkeit verwehrt. Sie müssen den ungleich aufwändigeren Weg der ordentlichen Einbürgerung beschreiten.

Mit ihrer aufgrund von fünf gleich lautenden parlamentarischen Initiativen ausgearbeiteten Vorlage beabsichtigt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Verfassungs- und eine Gesetzesrevision, die im Bereich des Bürgerrechts eine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften und Ehen herstellt:

Durch eine Änderung der Bundesverfassung soll dem Bund die Kompetenz zugewiesen werden, nebst der Einbürgerung infolge Abstammung, Heirat und Adoption auch den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte kraft der Eintragung einer Partnerschaft einheitlich zu regeln. Parallel dazu soll das Bürgerrechtsgesetz so geändert werden, dass die Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung fortan auch auf ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen anwendbar sind.

Mit ihrem Verfassungs- und Gesetzesentwurf will die Kommission dafür sorgen, dass zwischen ausländischen Ehepartnerinnen und -partner und ausländischen Partnerinnen und Partnern in einer eingetragenen Partnerschaft Rechtsgleichheit hergestellt wird und diese gegenüber Eheleuten nicht weiter diskriminiert werden.