Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 9 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 Erläuterungen Vernehmlassung AltlV

Sanierungsbedarf begründen, gibt es doch mehrere Standorte, die alleine wegen Vinylchlorid-Belastungen zwischen 0.1 und 0.5 μg/l im direkten Grundwasser-Abstrombereich nach heutiger Rechtslage Sanierungsmassnahmen erfordern würden.

Aus humantoxikologischen Gründen und um unnötige Sanierungen und Kosten zu vermeiden, ist daher eine Erhöhung des Konzentrationswerts für Vinylchlorid in Anhang 1 AltlV von 0.1 μg/l auf 0.5 μg/l angebracht. Von der Anpassung des Vinylchlorid-Konzentrationswertes profitieren alle Kostenträger, d.h. Belastungsverursacher, Standortinhaber, Kantone und VASA-Fonds. Die gesamthaft vermeidbaren Sanierungskosten belaufen sich grob geschätzt auf 10 bis 20 Millionen Franken.

Gestützt auf die Diskussionen im Projekt ChloroNet geht das BAFU davon aus, dass bisher keine Sanierungen ausgeführt wurden, bei denen lediglich wegen einer Vinylchlorid-Konzentration von unter 0.5 μg/l ein Sanierungsbedarf bestanden hat. Dies weil die Kantone bisher den Fokus auf die schwerwiegenden Fälle mit grossem Gefährdungspotential gelegt haben, bei denen die Schadstoffbelastungen wesentlich höher lagen oder bei denen neben Vinylchlorid noch weitere Schadstoffe Sanierungsmassnahmen erforderlich machten. Eine spezifische Übergangsregelung ist somit nicht erforderlich.