Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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erleidet. Die Integritätsschadenrente wird üblicherweise in Kapitalform ausgekauft. Bei schweren bleibenden Gesundheitsschädigungen führt die Kapitalisierung zu unangemessen hohen Entschädigungen. Gleichzeitig decken die von den beruflich und freiwillig Versicherten zu bezahlenden Krankenversicherungsprämien die von der Militärversicherung im Krankheitsfall zu erbringenden Leistungen nicht. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen eine Angleichung der Integritätsschadenrente der Militärversicherung an das Unfallversicherungs- und das zivile Haftpflichtrecht vorgenommen sowie kostendeckende Krankenversicherungsprämien für die beruflich und freiwillig Versicherten vorgesehen werden. Damit wird der Bundeshaushalt ab 2018 um jährlich 3,0 Millionen entlastet.

In Mio. CHF 2016 2017 20182019

FP 2016–2018 vom 20.8.2014:

A2310.0342 Versicherungsleistungen MV 202,1 202,8 203,5

E1300.0125 Einnahmen MV 18,2 18,6 18,6

VA 2016 und prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

A2310.0342 Versicherungsleistungen MV 190,9 190,3 189,7 188,8 E1300.0125 Einnahmen MV 17,2 17,4 17,3 17,5

Entlastung ggü. prov. FP 2017–2019 vom 1.7.2015:

A2310.0342 Versicherungsleistungen MV 0,4 0,4 E1300.0125 Einnahmen MV 2,6 2,6

Total 3,0 3,0

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, Ziffer 11: Änderung der Artikel 2, 8, 27a, 48–50, 59 und 66 sowie Artikel 58a und 66a–66d neu des Bundesgesetzes vom 19. Juni 199251 über die Militärversicherung (MVG).

Beschreibung der Massnahmen

Die Kapitalauszahlungen der Integritätsschadenrente in der Militärversicherung können in schweren Fällen mehr als 500 000 Franken erreichen. Die Entschädigung der Militärversicherung liegt in diesen Fällen deutlich über der in der Unfallversicherung bezahlten Integritätsentschädigung (max. 148 200 Franken ab 1.1.2016) und den im zivilen Haftpflichtrecht üblichen Genugtuungssummen (max. ca. 250 000 Franken). Mit den Gesetzesänderungen soll die Entschädigung für eine erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der persönlichen Integrität in der Militärversicherung dem System der Integritätsentschädigung nach Unfallversicherungsrecht angeglichen werden. Massgebend sind mithin der maximal versicherte Verdienst in der Unfallversicherung sowie eine nach der Schwere der Unfallfolgen abgestufte Skala für die Integritätsentschädigung52 mit den dazu entwickelten und von der Rechtsprechung anerkannten Tabellen der Suva. Dabei soll unterschieden werden, ob sich der leistungsbegründende Unfall während eines Dienstes selbst oder im Urlaub während

51 SR 833.1

52 Die Entschädigung in der Unfallversicherung wird im Anhang 3 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) je nach konkretem Schaden in Prozent des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) festgelegt.