Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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eines Dienstes ereignet hat. Für die beruflich Versicherten ist ebenfalls zu unterscheiden, ob sie in einem Dienst selbst oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit geschädigt worden sind. Im jeweils ersten Fall wird die Integritätsentschädigung ab einem Schweregrad von 40 Prozent progressiv erhöht. Im jeweils zweiten Fall finden die unveränderten Prozentsätze des Unfallversicherungsrechts Anwendung.
Die von den beruflich (v. a. Armee-Instruktoren) und freiwillig (pensionierte beruflich Versicherte) Versicherten bezahlten Prämien zur Deckung des Krankheitsrisikos betragen zurzeit 289 Franken pro Monat. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) liegt die schweizerische Durchschnittsprämie beim Modell mit der Minimalfranchise dagegen bei rund 412 Franken pro Monat. Die Prämienanpassungen in der Militärversicherung erfolgen jeweils nicht wie in der OKP nach der Kostenentwicklung, sondern nach dem Verlauf des versicherten Höchstverdienstes. So nahm das Verhältnis zwischen der Krankenversicherungsprämie in der Militärversicherung und der OKP-Durchschnittsprämie von rund 83,6 Prozent im Jahr 2006 bis heute kontinuierlich auf etwa 70 Prozent ab. Da gleichzeitig die versicherten Leistungen in der Militärversicherung grosszügiger ausfallen als in der OKP, decken die Prämieneinnahmen die Behandlungskosten der Militärversicherung im Krankheitsfalle von beruflich und freiwillig Versicherten nicht. Im Jahr 2014 resultierte ein entsprechender Fehlbetrag von 2,6 Millionen. Aus diesen Gründen soll die Krankenversicherungsprämie in der Militärversicherung auf rund 330 Franken pro Monat angehoben werden. Zudem soll die Prämie in Zukunft der effektiven Kostenentwicklung sämtlicher Krankheitsfälle von beruflich und freiwillig Versicherten53 in der Militärversicherung angepasst werden. Der Bundesrat will mit den geplanten Neuerungen verhindern, dass der Bundeshaushalt im Falle der beruflich und freiwillig Versicherten entsprechende Kosten der Militärversicherung mitfinanziert.
Der Bundeshaushalt wird mit den beiden Massnahmen ab 2018 um 3,0 Millionen pro Jahr entlastet. Zudem ist zu erwarten, dass die Angleichung der Leistungen der Militärversicherung an die Unfallversicherung infolge von Synergien einen dämpfenden Effekt auf die Entwicklung der Verwaltungskosten der SUVA für die Durchführung der Militärversicherung mit sich bringen wird.
Die geplante Leistungskürzung bei der Integritätsschadenrente führt bei den meisten, im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts noch nicht verfügungsweise entschiedenen Fällen zu geringeren Kapitalauszahlungen. Die Einsparungen im Bundeshaushalt entsprechen rund 0,21 Prozent der im Legislaturfinanzplan 2017–2019 eingestellten Ausgaben für sämtliche Versicherungsleistungen von jährlich rund 190 Millionen und gegen 20 Prozent der geplanten Aufwendungen für Integritätsschadenrenten von etwa 2,1 Millionen pro Jahr. Bezogen auf die im Jahre 2014 zugesprochene Anzahl von Integritätsschadenrenten dürften potenziell 50 Personen pro Jahr von der Massnahme betroffen sein.
Die geplanten Prämienerhöhungen betragen rund 14 Prozent und betreffen etwa 5 000 Versicherte. Die monatliche Mehrbelastung für die Versicherten beläuft sich auf 41 Franken, was knapp 500 Franken im Jahr ergibt. Auch nach dieser Anpassung liegt die Prämie trotz grösserem Leistungskatalog der Militärversicherung noch deutlich unter der schweizerischen Durchschnittsprämie der OKP mit der Minimalfranchise; dies obwohl die Militärversicherung im Unterschied zur OKP von ihren Versicherten weder Franchisen noch eine Kostenbeteiligung verlangt.
53 Bei den beruflich Versicherten gilt dies nicht bei Krankheitsfällen, welche im Rahmen eines Militärdienst-Einsatzes anfallen.