Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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schränkt sich die zusätzliche Haushaltsentlastung auf 0,5 bis 0,7 Millionen pro Jahr. Mit der Erhöhung der Abgabe wird einerseits der Lohnentwicklung Rechnung getragen und andererseits die im Zivildienstgesetz (Art. 6 ZDG) geforderte Einhaltung und Durchsetzung der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsneutralität der Zivildiensteinsätze sichergestellt. Der grösste Teil der Mehreinnahmen entsteht dadurch, dass die wegfallende Entschädigung für die fehlende Unterkunft nicht mehr an die Zivildienstleistenden sondern neu – für den Einsatzbetrieb kostenneutral – an den Bund fliessen wird. Aus diesem Grund liegt die Mehrbelastung für die Einsatzbetriebe bei durchschnittlich nur 1,20 Franken netto pro Diensttag.
Die Erhöhung der Abgabe erfordert eine Anpassung der Verordnung vom 11. September 199660 über den zivilen Ersatzdienst.
Eidgenössische Zollverwaltung: Gebühren für die Edelmetallkontrolle
Die Edelmetallkontrolle der Eidgenössischen Zollverwaltung überwacht den Verkehr mit Edelmetallwaren (Importkontrolle und Marktüberwachung) und führt Analysen von Edelmetallen (keine hoheitliche Aufgabe) sowie amtliche Prüfungen und Stempelungen (hoheitliche Aufgabe) durch. Letztere ist obligatorisch für Uhrgehäuse aus Edelmetall, jedoch fakultativ für andere Waren. Die Mehrheit der amtlich gestempelten Gegenstände sind nicht Uhrgehäuse (obligatorische Punzierung), sondern andere Waren (fakultative Punzierung). Mit einer Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 11 Prozent sowie der Einführung neuer Gebühren (z. B. Ausbildung für Dritte) sollen der Kostendeckungsgrad erhöht und Mehreinnahmen von 0,7 bis 1 Million erzielt werden.
Die Gebührenerhöhung erfordert eine Anpassung der Verordnung vom 17. August 200561 über die Gebühren für die Edelmetallkontrolle.
ISC EJPD: Gebühren zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Die durch die Strafverfolgungsbehörden zu entrichtenden Gebühren für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wurden seit dem Jahr 2004 nicht mehr überprüft. Zwischenzeitlich eingeführte neue Leistungen werden weiterhin zu vergleichbaren Ansätzen verrechnet. Die Gebühren sollen nun im Durchschnitt um 5 Prozent angehoben werden, um den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Aktuell beträgt dieser rund 55 Prozent. Die Erhöhung gleicht zum einen die aufgelaufene Teuerung von 3,2 Prozent aus. Sie kommt zum anderen der Forderung nach, die Kantone stärker an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Das Gebührenvolumen von aktuell 16 Millionen kann damit um 0,8 Millionen angehoben werden.
Die Massnahme erfordert eine Anpassung der Verordnung vom 7. April 200462 über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF).
MeteoSchweiz: Verzicht auf die Umsetzung von Open-Government-Data
Eine vom Parlament überwiesene Motion der UREK-N (12.3335) verlangt die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den freien Zugang zu meteoro-
60 SR 824.01