Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/123: Pa. Iv. 15.430 s UREK-SR. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz · 11 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

2.3 Potenzielle Auswirkungen bei tatsächlicher Gewährung der Vorränge

Die weitere Gewährung der Vorränge für Langfristverträge ist politisch zwar nicht unbestritten, bietet operativ aber keine Schwierigkeiten. Die dazu notwendigen Prozeduren sind etabliert und international abgestimmt. Die Weiterführung dieser Regelung ist Teil der Verhandlungen mit der EU zu einem Stromabkommen.

Der potenzielle Bedarf für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher überschreitet die verfügbare grenzüberschreitende Kapazität insbesondere im Winterhalbjahr, wenn der Strom knapp ist und die Grosshandelspreise in Frankreich und Deutschland niedriger sind als in der Schweiz. Der jährliche Strombedarf der Schweiz beträgt (ohne öffentlichen Verkehr) rund 55 TWh. Davon entfällt rund die Hälfte auf die grundversorgten Endverbraucher, also 27.5 TWh. Könnte diese Energie als Band über das ganze Jahr importiert werden, wäre dazu ein Vorrang von 3 000 MW nötig (27.5 TWh / 8760 h = 3082 MW). Kommen noch die rund 2 500 MW aus den Vorrängen für Langfristverträge und die Vorränge für Lieferungen aus erneuerbaren Energien hinzu, übersteigt dies die verfügbare Kapazität von ca. 4 500 MW an der Schweizer Nordgrenze. Wären operativ neu auch Vorränge für Stromlieferungen an grundversorgte Endverbraucher und aus erneuerbaren Energien voraussetzungslos zu gewähren, müssten damit zwingend zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der Netzstabilität ergriffen werden.

Als zusätzliche Massnahme denkbar wäre die vorgezogene Versteigerung von Kapazitäten für die Vorränge zur Belieferung der grundversorgten Endverbraucher bzw. betreffend die Lieferungen aus erneuerbaren Energien, was zu einem komplizierten Verfahren mit sequentiellen Auktionen führt. In einem ersten Schritt würden die Kapazitäten für die Vorränge versteigert und erst in einem zweiten Schritt die allfälligen restlichen Kapazitäten dem Handel überlassen. Die grenzüberschreitende Kapazitätsallokation erfordert zudem die Zustimmung der benachbarten Übertragungsnetzbetreiber. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die ausländischen Übertragungsnetzbetreiber einem solchen sequentiellen Verfahren zustimmen würden, da schon die Vorränge für Langfristverträge nicht unumstritten sind und weitere Vorränge die Toleranzgrenze definitiv überschreiten dürften. Allenfalls könnte mit den Nachbarstaaten vertraglich vereinbart werden, dass die verfügbare Kapazität zwischen der Schweiz und den Nachbarstaaten aufgeteilt wird, was hingegen zu einer zusätzlichen Verknappung des Angebots führt und höhere Preise für die Kapazität zur Folge haben dürfte.

Als alternative Massnahme wäre die pro rata Kürzung der Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und aus erneuerbaren Energien denkbar, wenn die Kapazität nicht für alle angemeldeten Programme ausreicht. Ein analoges Verfahren wird bereits heute bei den Langfristverträgen umgesetzt. Allerdings ist auch bei dieser Massnahme davon auszugehen, dass die ausländischen Übertragungsnetzbetreiber diesem Verfahren nicht zustimmen würden.

Operativ werden die Auktionen nach einem engen Zeitplan abgewickelt. Es ist fraglich, ob für eine sequentielle Auktion oder eine pro rata Kürzung ein Zeitfenster verfügbar wäre und diese Massnahmen überhaupt technisch umgesetzt werden könnten. Vorränge in der Höhe von rund 2 500 MW für die Langfristverträge würden durch die Gewährung weiterer Vorränge zusätzlich in Frage gestellt.