Vorlage
Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 24Fedlex · Vorlage
Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS
Kopfstützen für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 sowie für Kleinbusse Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 106 Sicherheitsgurten, Kindersitze, Kopfstützen Art. 106 Sicherheitsgurten, Kindersitze, Kopfstützen Abs. 4 Abs. 4
4 Fahrzeuge der Klasse M1 müssen an den vorderen 4 Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 sowie Kleinbusse
äusseren Sitzen mit Kopfstützen ausgerüstet sein. müssen an den vorderen äusseren Sitzen mit Kopfstützen
ausgerüstet sein, die den Anforderungen nach Arti-
kel 72 Absatz 5bis entsprechen.
Erläuterungen:
Anpassung an das EU-Recht. Lieferwagen und Kleinbusse müssen über Kopfstützen an den vorderen äusseren Sitzen verfügen.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung wird in Artikel 72 VTS ein neuer Absatz 5bisvorgesehen:
5bis
Kopfstützen müssen den Anforderungen der folgenden UNECE-Reglemente genügen oder ein gleich-
wertiges Schutzniveau bieten: a. UNECE-Reglement Nr. 17; b. UNECE-Reglement Nr. 25; oder c. UNECE-Reglement Nr. 80.
Bei zum Eigengebrauch direktimportierten Fahrzeugen, die nicht nach ECE-Vorschriften gebaut sind, obliegt es den kantonalen Vollzugsbehörden, die Gleichwertigkeit der Kopfstützen zu beurteilen (z. B. Fahrzeuge, die alle US-Sicherheitsstandards erfüllen).