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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS

Breite). Diese Formulierung wird übernommen. Der neue Absatz 2 ist grundsätzlich etwas weniger streng als bisher, da die Schwerpunkthöhe des Tanks in der Regel weiter oben liegt als die Schwerpunkthöhe des Fahrzeugs. Eine Übergangsbestimmung wird daher nicht vorgesehen. Massgebendes Kriterium für die Kippgefahr ist zudem die Breite der Aufstandsfläche des Fahrzeugs (Distanz zwischen den äussersten Stellen der Auflagefläche der Reifen auf der Fahrbahn bei der breitesten Achse) und nicht – wie in der bisherigen Formulierung - die Fahrzeugbreite.

Angaben zum Vollzug: Oft wird in der Bremsberechnung (Teilgenehmigung) ausgewiesen, wo der Schwerpunkt des Fahrzeugs liegen darf. Wird anstelle des Schwerpunkts des beladenen Fahrzeugs die Schwerpunkthöhe des Tanks (wegen der symmetrischen Form meist einfach zu bestimmen) für die Beurteilung herangezogen und wird damit das 90 Prozent-Kriterium erfüllt, sind die Vorschriften ebenfalls eingehalten (strengere Beurteilung).

Das ADR enthält im Übrigen noch weitere Anforderungen an die Kippstabilität. Diese sollen von Fahrzeugen, die kein Gefahrgut transportieren, nicht erfüllt werden müssen.