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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS
Automatische Einschaltung des Abblendlichts bei allen Motorrädern (Art. 14 VTS) sowie Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen (Art. 15 VTS), falls kein Tagfahrlicht vorhanden ist Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 140 Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen Art. 140 Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen Abs. 3 Abs. 3
3 --- 3 Ist kein Tagfahrlicht vorhanden, so muss das Abblend-
licht automatisch eingeschaltet sein, wenn der Motor läuft.
Erläuterungen:
Sicherheitsrelevante Anpassung an das weiterentwickelte EU-Recht (Anh. VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013, und Anh. I der Richtlinie 2009/67/EG).
Verfügt ein Fahrzeug wie z. B. eine Elektrorikscha (Art. 14 Bst. b Ziff. 3 VTS) nicht über Abblendlicht, ist die Vorschrift nicht anwendbar (Ausnahme von der Pflicht zur Installation von Abblendlicht für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h gemäss Art. 144 Abs. 7 VTS).