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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS
Zwei Rückspiegel für Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 143 Rückspiegel Art. 143 Rückspiegel Abs. 1 und 2 Abs. 1 und 2
1 Es ist wenigstens ein Rückspiegel mit einer Fläche von 1 Links und rechts aussen ist je ein Rückspiegel mit ei-
mindestens 50 cm2 links aussen erforderlich. Bezüglich ner Fläche von mindestens 50 69 cm2 links aussen erfor-Bau, Anbringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112. derlich. Bei zweirädrigen Fahrzeugen mit bauartbe-2 Bei Fahrzeugen mit geschlossenem Aufbau sind zwei dingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h ge-
2 nügt ein Rückspiegel links aussen. Bezüglich Bau, An-Rückspiegel mit einer Fläche von je 50 cm erforderlich.
bringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112.
Bei Fahrzeugen mit ausreichendem Heckfenster, die
keine Anhänger mitführen können, kann ein Innenspiegel 2 Bei Fahrzeugen mit geschlossenem Aufbau sind zwei
den rechten Aussenspiegel ersetzen. Rückspiegel mit einer Fläche von je 50 cm2 erforderlich.
Bei Fahrzeugen mit und ausreichendem Heckfenster, die keine Anhänger mitführen können, kann ein Innenspiegel den rechten Aussenspiegel ersetzen.
Erläuterungen:
Im EU-Recht sind für Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge grundsätzlich 2 Rückspiegel erforderlich. Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 3/2014 verweist dabei für Motorräder auf das ECE-Reglement Nr. 81, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge müssen entweder das ECE-Reglement Nr. 81 oder das ECE-Reglement Nr. 46 erfüllen. Gemäss ECE-Reglement Nr. 81 muss die Fläche der Rückspiegel mindestens 69 cm2 betragen; für zweirädrige Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h genügt ein Rückspiegel. Diese Vorschrift trägt zur Verkehrssicherheit bei und soll künftig auch in der Schweiz gelten.