Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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2030 resultieren somit insgesamt 51 Millionen Franken Einsparungen, die die IV zielführender in die Eingliederung dieser Personen investieren kann.

Erweiterung der medizinischen Eingliederungsmassnahmen

Die Erhöhung der Altersgrenze von 20 auf Ende der Eingliederungsmassnahme, insbesondere auf Ende der EbA, höchstens aber auf 25 Jahre (vgl. Ziff. 1.2.2.6) (dies betrifft 250 junge Erwachsene) wird bei einem voraussichtlichen Aufwand von 7000 Franken pro Person weniger als 2 Millionen Franken im Jahr kosten. Die präzisere Definition der medizinischen Eingliederungsmassnahmen wird erlauben, einen zu grossen Ausbau der Leistungen zu verhindern.

Ausbau der Beratung und Begleitung

Personen während der EbA benötigen Beratung und Begleitung (vgl. Ziff. 1.2.2.7). Jährlich beginnen rund 2800 Personen eine EbA nach Artikel 16 IVG, die durchschnittlich zwei Jahre dauert. Gerechnet über eine zweijährige EbA sowie vor Beginn und nach Abschluss dieser Ausbildung, beraten und begleiten die IV-Stellen voraussichtlich rund 13 000 Personen pro Jahr. Je nach Phase und Komplexität müssen die IV-Stellen jeweils zwischen vier und 25 Stunden pro Person aufwenden. Insgesamt ergäbe dies für die Zielgruppe 2 120 VZÄ. Diese Massnahme soll Schrittweise umgesetzt werden, wobei zunächst das bereits in den IV-Stellen vorhandene Personal eingesetzt wird (vgl. auch die Ausführungen zu Zielgruppe 3).

Zielgruppe 3: Psychisch erkrankte Versicherte

Über alle Massnahmen für die Zielgruppe 3 ergeben sich für die IV folgende finanzielle Auswirkungen: 2018 Mehrkosten von 16 Millionen Franken und 2030 Mehrkosten von 36 Millionen Franken. Diese Auswirkungen sind wie nachfolgend beschrieben auf die verschiedenen Massnahmen zurückzuführen. Können durch diese Massnahmen jährlich 90 Neurenten dieser Zielgruppe verhindert werden (entspricht 1,5% der neuen Renten), ergeben zusätzlich die folgenden Einsparungen: 3 Millionen im Jahr 2018 und 27 Millionen im Jahr 2030.

Ausbau der Beratung und Begleitung

Der Ausbau der Beratung und Begleitung (vgl. Ziff. 1.2.3.1 ) führt in der Zielgruppe 3 zu einem zusätzlichen Bedarf von schätzungsweise 90 VZÄ. Es sollen insbesondere die folgenden Leistungen abgedeckt werden:

- 5000 Personen werden voraussichtlich von fallunabhängiger Beratung profitieren. 4000 von ihnen werden eine Beratung von einer halben Stunde benötigen, die übrigen 1000 Personen von drei Stunden. Der resultierende Zeitbedarf von voraussichtlich 5000 Stunden kann durch weniger als drei Vollzeitstellen abgedeckt werden.

- Die Änderungen bei der Beratung während der Frühinterventions- und der Eingliederungsphase werden den Aufwand der IV-Stellen nicht wesentlich erhöhen.

- Die Beratung der genannten 16 000 Personen, die in den letzten drei Jahren ihre Eingliederung abgeschlossen haben, soll in der Regel durch die IV-Stelle durchgeführt werden. Dementsprechend führt dies zu keinen wesentlichen Kosten für Massnahmen, jedoch zu erhöhtem Personalbedarf der IV-Stelle. Bei einem voraussichtlichen Aufwand von zehn Stunden pro Person und Jahr resultieren 160 000 Stunden, die durch gut 80 Vollzeitstellen abgedeckt werden.