Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 136Fedlex · Erläuternder Bericht

Zur Umsetzung der IV-Revision 6a wurde das Personal der IV-Stellen ausgebaut.105 Die Erfahrungen zeigen, dass gegenüber dem Höchststand mittelfristig davon etwa 150 VZÄ nicht mehr benötigt werden. Die Personen, die diese Stellen ausfüllen, können den überwiegenden Teil der vorgesehenen Aufgaben in der Beratung und Begleitung der Zielgruppen 2 und 3 abdecken. In einem ersten Schritt sollen daher diese 150 VZÄ eingesetzt werden, was vom oben berechneten Aufwand von 120 VZÄ für die Zielgruppe 2 und 90 VZÄ für die Zielgruppe 3 gut 70 % abdeckt (85 VZÄ für die Zielgruppe 2 und 65 VZÄ für die Zielgruppe 3). 85 VZÄ entsprechen 2023 Kosten von 14, 2030 von 15 Millionen Franken. 65 VZÄ entsprechen 2023 Kosten von 11, 2030 von 12 Millionen Franken. Ein zusätzlicher Ausbau kann einige Jahre nach Inkrafttreten der Weiterentwicklung der IV erfolgen, wenn die Umsetzung der Gesetzesrevision im Rahmen des FoP-IV evaluiert worden ist und je ein weiterer Bedarf nachgewiesen ist.

Ausweitung der Früherfassung

Die Ausweitung der Früherfassung (vgl. Ziff. 1.2.3.2) betrifft voraussichtlich 5000 Personen pro Jahr. Basierend auf einem geschätzten Durchschnitt von vier Stunden Arbeit pro Dossier müssen in den IV-Stellen zwischen elf und zwölf zusätzliche Vollzeitstellen eingeplant werden. Die Mehrkosten hierfür betragen weniger als 2 Millionen Franken pro Jahr.

Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen

Die Änderungen bei den Integrationsmassnahmen (vgl. Ziff. 1.2.3.3) führen für die IV noch zu keinen Mehrkosten im Jahr 2018. Diese steigen jedoch auf 19 Millionen Franken im Jahr 2030. Davon entfällt ca. 1 Million Franken auf die Erweiterung des finanziellen Beitrags der IV an voraussichtlich 100 neue Arbeitgeber.

Einführung des Personalverleihs

Auf der Grundlage des 2013 und 2014 durchgeführten Pilotprojekts «Personalverleih» (vgl. Ziff. 1.2.3.4) ist davon auszugehen, dass die definitive Einführung dieser Massnahme keinen erheblichen Anstieg der IV-Ausgaben zur Folge hätte. Die Mehrausgaben dürften sich auf höchstens 200 000 Franken pro Jahr belaufen.

Verbesserung der Koordination der beteiligten Akteure

Abgesehen vom stufenlosen Rentensystem ergeben die Massnahmen im Bereich «Koordination» jährliche Mehrkosten von 13 Millionen Franken.

Verstärkung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Versicherungsschutz

Eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund und Dachverbänden der Arbeitswelt (vgl. Ziff. 1.2.4.1) erleichtert bereits durch das Bekenntnis der Arbeitswelt und die Klärung der Zuständigkeiten die Eingliederungsbemühungen der IV. Dies wird dazu beitragen, noch öfter Massnahmen im ersten Arbeitsmarkt durchzuführen, Arbeitsplätze zu erhalten und neue Stellen zu finden.

Die Optimierung des Unfallschutzes während Eingliederungsmassnahmen und die Regelung der Haftpflichtversicherung während Integrationsmassnahmen (vgl. Ziff. 1.2.4.2 und 1.2.4.3) erfordert von den IV-Stellen nur einen geringen Mehraufwand, wobei nur die Ermittlung der Unfallversicherungsprämien pro versicherter

105 BBl 2010 1817, hier 1856