Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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 Die Beschränkung der Dauer von Integrationsmassnahmen, die Versicherte in ihre ganze Lebensspanne beziehen können, soll aufgehoben werden. Zudem soll die finanzielle Kompensation von bisherigen auch auf neue Arbeitgeber ausgedehnt werden.

 Mit der Einführung des Personalverleihs soll eine Lücke zwischen den bestehenden Eingliederungsmassnahmen geschlossen werden.

Die dritte Zielgruppe setzt sich aus Erwachsenen mit psychischen Beeinträchtigungen zusammen. In den letzten Revisionen hat die IV bereits diverse Instrumente zugunsten dieser Personen eingeführt. Wie aus Grafik 2 und 3 (vgl. Ziff. 1.1.2) hervorgeht, folgt der Rentenbestand dieser Zielgruppe nicht derselben positiven Tendenz wie der Rentenbestand insgesamt. Dementsprechend besteht auch für erwachsene psychisch erkrankte Versicherte Handlungsbedarf. Es sollen namentlich folgende Verbesserungen umgesetzt werden: kontinuierlichere und langfristigere Beratung und Begleitung, noch früheres Ansetzen der Früherfassung, flexiblere Zusprache der Integrationsmassnahmen sowie Ergänzung der beruflichen Massnahmen um den Personalverleih. Grafik 7 zeigt einen Überblick auf diese Massnahmen; nachfolgend werden sie im Detail beschrieben.

Grafik 7: Eingliederungsprozess – mit Weiterentwicklung IV

Früherfassung bei

bedrohter Arbeits- Anmel-

fähigkeit dung

flexiblere Zu-

sprache von…

Massnahmen

Massnahmen

beruflicher Art

der Früh-

Integrations-

intervention

massnahmen

Personal-

verleih …bis 3 Jahre nach

Beratung und Begleitung

Eingliederung

eingliederungsorientierte Beratung

1.2.3.1 Ausbau der Beratung und Begleitung

Die IV kann gesundheitlich beeinträchtigten Personen diverse Leistungen zusprechen. Zusätzlich kann es jedoch nötig sein, die Versicherten und andere einbezogene Akteure – Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Fachpersonen aus Schule und Ausbildung – zu beraten und zu begleiten. In vielen Fällen erlaubt erst eine massgeschneiderte, zielgerichtete Beratung und Begleitung, dass Versicherte frühzeitig erfasst und damit eine Chronifizierung verhindert wird, dass Eingliederungsmassnahmen auch bei auftretenden Schwierigkeiten erfolgreich durchgeführt werden oder dass ein Rückfall nach Beendigung der Massnahme rasch aufgefangen wird. So wird verhindert, dass Versicherte ihre Erwerbsfähigkeit einbüssen bzw. ihre Arbeitsstelle verlieren. Da bei psychischen Beeinträchtigungen der Krankheitsverlauf starken Schwankungen unterliegen kann, ist gerade für viele dieser Personen eine frühzeitige und kontinuierliche Begleitung entscheidend.