Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Erleidet die versicherte Person einen Unfall, meldet der Arbeitgeber diesen seiner Unfallversicherung sowie der IV-Stelle. Der Unfallversicherer richtet die üblichen Leistungen aus. Finanziell werden diese Leistungen durch die Prämienzahlung der IV gedeckt. Die versicherte Person erhält nun anstelle ihres IV-Taggelds ein UV-Taggeld in gleicher Höhe.

Prämienberechnung

Da in einem Betrieb für unterschiedliche Tätigkeiten unterschiedliche Risiken bestehen und entsprechend unterschiedliche Prämien gelten, ist die Prämienhöhe für jede versicherte Person individuell festzulegen. Dies kann bei den IV-Stellen einen gewissen administrativen Aufwand verursachen. Für den Einsatzbetrieb ergibt sich dadurch kein Mehraufwand. Die IV-Stelle erfragt den zuständigen UVG-Versicherer sowie den Prämiensatz für Arbeitnehmer im gleichen Arbeitsumfeld und berechnet gestützt auf die ihr bekannten Grundlagen für das IV-Taggeld sowie die Dauer der Eingliederungsmassnahme die UVG-Prämie und vereinbart diese direkt mit dem zuständigen Unfallversicherer. Damit die versicherte Person ein Unfalltaggeld in der gleichen Höhe wie das IV-Taggeld während der Eingliederungsmassnahme erhält, rechnet die IV-Stelle für die Ermittlung der versicherten Lohnsumme 20 % zum Netto-IV-Taggeld dazu. Damit ist ein fiktiver versicherter Verdienst von 100 % ermittelt. Dieser bildet die Basis für die Ermittlung der Prämie. Das UV-Taggeld wird 80 % dieses fiktiven versicherten Verdienstes von 100 % betragen und somit gleich hoch sein wie das IV-Taggeld während der Eingliederungsmassnahme.

Es kann sein, dass das Unfallrisiko, bzw. die Unfallfolgen für Personen in einer Eingliederungsmassnahme aus folgenden Gründen leicht erhöht sind:

- Der Heilungsverlauf der Betroffenen kann überdurchschnittlich lange dauern.

- Da die Wiedereingliederung der Betroffenen tendenziell schwieriger ist, ist die Zusprache von UV-Rentenleistungen anstelle von UV-Taggeldleistungen wahrscheinlicher als in der Durchschnittsbevölkerung.

- Der Aufwand der Unfallversicherer dürfte aufgrund der tendenziell komplexeren Fälle höher sein.

- Das Unfallrisiko der Betroffenen dürfte höher sein, da sie anfälliger für Unfälle sind und die Eingliederungsmassnahme in einem ungewohnten Beruf durchgeführt werden kann.

- Arbeiten sie Teilzeit, kann die Wahrscheinlichkeit steigen, einen Nichtbetriebsunfall zu erleiden.

Trotzdem soll die Unfallversicherungsprämie für Versicherte in Eingliederungsmassnahmen derjenigen für Arbeitnehmer im Betrieb anhand der jeweiligen Risikogemeinschaft bzw. Risikoklasse entsprechen. Was die Auswirkung eines Unfalls einer einzugliedernden Person in einer Eingliederungsmassnahme betrifft, wird das Risiko vom Kollektiv der betreffenden Risikoklasse getragen: Angesichts der jährlich nur gut 10 000 Versicherten, die eine Eingliederungsmassnahme im ersten Arbeitsmarkt absolvieren, und der relativen Grösse der Risikoklassen, dürfte ein Unfall kaum ins Gewicht fallen und nur minimste Auswirkungen auf den Prämiensatz haben.

Ein Unfall einer einzugliedernden Person wird in den Einzelbetrieben zu keiner Erhöhung der betriebsindividuellen Prämie (Malus, Erfahrungstarifierung) führen. Bei grossen Betrieben dürfte ein Unfall nicht prämienrelevant sein. Um eine negati-