Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.174104 / 2015/00003
Nach Ansicht der Grünen und der SP sowie des SGB hat die Information detailliert zu erfolgen. Sie soll die Ergebnisse der Analyse sowie vorgesehene Korrekturmassnahmen enthalten.
Der Schweizerische Städteverband schlägt vor, die Informationspflicht auch für öffentlichrechtliche Arbeitgebende explizit vorzusehen. Zudem sollte auch das Ergebnis der Lohnanalyse bekannt gegeben werden.
Der KV begrüsst die Information, da sie die Transparenz und die Möglichkeit für Angestellte, sich gegen Lohnungleichheit zu wehren, fördert.
Einige der weiteren interessierten Kreise würden eine Information über das Ergebnis der Analyse sowie über allfällige Korrekturmassnahmen begrüssen und die Information auch an die Sozialpartner gehen (Frauenorganisationen, Arbeitnehmerorganisationen). Aus dem Kreis weiterer Interessierter wird zudem eine kürzere Frist (1 bis 4 Monate) vorgeschlagen.
Artikel 17a (Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...)
ZH und BS vertreten die Auffassung, dass eine Umsetzungsfrist von sechs Jahren angemessen wäre. VD ist für zehn Jahre.
Die Grünen, die SP sowie der SGB und einzelne Arbeitnehmerorganisationen fordern eine rasche Umsetzung bis spätestens 2025. Vereinzelt wird auch 2020 für die Kontrollen der ersten Lohnanalysen erwähnt.
Artikel 663cbis Obligationenrecht (Lohngleichheit)
Vereinzelt wird gefordert, dass auch über die Ergebnisse der Lohnanalyse zu informieren sei (Frauenorganisationen).
Anhang:
Liste der Vernehmlassungsteilnehmer