Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 11 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.174104 / 2015/00003

mit soll sichergestellt werden, dass die Aktionäre über die Anstrengungen ihres Unternehmens zur Herstellung der Lohngleichheit orientiert sind.

Der Vernehmlassungsentwurf, der ausser der Berichterstattung über die Durchführung der Lohnanalyse durch die externen Kontrollstellen keine weiteren Konsequenzen vorsieht, enthält zusätzlich eine Variante. Danach soll die Kontrollstelle der zuständigen Behörde Meldung erstatten, wenn ein Unternehmen innert Frist keine Lohnanalyse durchgeführt hat oder deren Durchführung nicht kontrollieren liess. Die zuständige Behörde trägt die von den Kontrollstellen oder auf andere Weise gemeldeten säumigen Unternehmen in eine öffentlich zugängliche Liste ein.

2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertung der Ergebnisse

2.1 Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die KdK, 12 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 11 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere 10 interessierte Kreise eingeladen.

Von den Eingeladenen haben geantwortet:

- alle Kantone,

- 7 politische Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, GPS, SP [gemeinsam mit den SP Frauen

Schweiz], SVP),

- 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

(Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband),

- 7 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (SAV, sgv, SGB, sbv, KV, Ex-

pertsuisse, veb.ch) sowie

- 8 Vertreter interessierter Kreise (EKF, SKG, alliance f, BPW, Juristinnen der Schweiz,

SVR, fjo, EQUAL-SALARY).

Von den Eingeladenen hat der Schweizerische Gemeindeverband explizit auf eine eigene Stellungnahme verzichtet. Weiter hat die Frauenzentrale Winterthur mitgeteilt, dass sie nicht selber an der Vernehmlassung teilnehmen möchte, sondern die Stellungnahme der alliance f befürwortet.

Ausserdem haben sich weitere 62 Organisationen2 vernehmen lassen (Frauenverbände und Frauenorganisationen, Arbeitnehmerorganisationen, Wirtschaftsverbände, Arbeitgeberorganisationen, einzelne Arbeitgeber).

Fast alle Stellungnahmen wurden fristgerecht eingereicht. Vereinzelt wurden Stellungnahmen nachgereicht. Ein paar wenige Vernehmlasser haben aus internen Entscheidfindungsgründen eine Fristverlängerung beantragt, welche ihnen bewilligt wurde.

2.2 Auswertungskonzept

Zunächst wurden die 112 eingegangenen Stellungnahmen auf ihre generelle Haltung zum Vernehmlassungsentwurf des GlG untersucht. Gestützt darauf wurde die allgemeine Einschätzung der Vorlage durch die Vernehmlassungsteilnehmer erstellt. In einem zweiten Schritt wurden die Kritiken und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer zu den einzelnen Artikeln des Vernehmlassungsentwurfs analysiert, zusammengefasst und artikelweise zu den in Ziffer 3.2 enthaltenen Kommentaren verdichtet.

Sämtliche eingegangene Stellungnahmen können integral auf der Website des Bundesamtes für Justiz online abgerufen werden.

2 Eigentlich 63 Organisationen: Aufgrund eines Versehens wurde die Stellungnahme der Travail.Suisse im Ergebnisbericht nicht berücksichtigt. Sie kann jedoch unter der Liste "Weitere Stellungnahmen O-Z" auf der BJ-Internetseite (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/lohngleichheit.html) vollumfänglich konsultiert werden.