Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.174104 / 2015/00003
3.1.2 Ablehnende Stellungnahmen
Ganz gegen die Vorlage haben sich 57 Vernehmlasser ausgesprochen: 13 Kantone (SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG), 4 Parteien (BDP, CVP, FDP, SVP), 5 Wirtschaftsdachverbände (sbv, SAV, sgv, EXPERTsuisse, veb.ch), 35 weitere Interessierte Kreise (Branchenverbände, Arbeitgeberorganisationen, einzelne Arbeitgeber, Salärvergleich-Dienstleister).
Alle halten in ihren Stellungnahmen fest, dass sie vollumfänglich hinter dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Lohngleichheit stehen. Sie sind überzeugt, dass verantwortungsvolle Arbeitgeber keine geschlechterspezifische Lohndiskriminierung betreiben und auch kein ökonomisches Interesse für ein solches Verhalten bestehe. Deshalb würde auch kein Bedarf an staatlicher Regulierung in diesem Bereich bestehen. Für die Ablehnung wurden insbesondere folgende Punkte angeführt:
falsche Bemessungsgrundlagen (mangelhafte Lohnstrukturerhebung, ungenügende Be-
rechnungsfaktoren) mit falschen Schlussfolgerungen (kein Marktversagen),
massiver Eingriff des Staates in die Lohnpolitik der Unternehmen (staatliches Lohndiktat,
"Lohnpranger"),
unverhältnismässiger Eingriff in den freien Arbeitsmarkt,
weitere Belastung des Wirtschaftsstandortes Schweiz mit immer neuen staatlichen Vor-
schriften und bürokratischen Auflagen,
administrativer Aufwand ohne messbaren Gegenwert für die betroffenen Unternehmen
und ohne direkten Nutzen für die Arbeitnehmenden,
zusätzliche Kosten für die Wirtschaft,
ungeeignetes Lohnanalysetool (Logib),
Ungleichbehandlung der Arbeitgebenden (nur 2 % der Unternehmen und 54 % der Be-
schäftigten betroffen),
fehlende Definition der massgebenden Lohnbestandteile,
kein Regelungsbedarf,
Vorlage sei nicht zielführend.
Einige ablehnende Vernehmlasser schlagen andere Massnahmen vor:
Vorbehaltlose Anerkennung von freiwilligen Massnahmen der Unternehmen und ihrer
alternativen Lohnanalysen mittels Funktionsbeschreibungen,
Mitfinanzierung von Zertifizierungen (z.B. equal salary Zertifizierung) oder anderer An-
reizsysteme,
Überprüfung der Diskriminierungsfreiheit von Lohnsystemen,
freiwillige Lohnanalyse aber erst ab 250 Mitarbeitenden,
Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung für beide Geschlechter
und alle Karrierestufen,
Motivation der Dachverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen durch
fiskale, kommunikative Anreize, freiwillig den Lohngleichheitsdialog wieder intensiver zu führen,
Abbau der Stereotypisierungen in bestimmten Berufsbranchen,
Verbesserung der Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen,
Beseitigung von negativen Steueranreizen für den Zweitverdiener-Erwerb (Einführung
der Individualbesteuerung),
Sensibilisierung der Unternehmen und Informationskampagnen,
Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden reichen regelmässig eine schriftliche Er-
klärung ein, dass die Lohngleichheit gewährleistet ist, mit Möglichkeit punktueller Kontrollen durch den Staat.
3.1.3 Variante (Art. 13ebis Meldung und Veröffentlichung von Pflichtverletzungen)
8 Kantone (ZH, LU, FR, BS, TI, VD, NE, JU), 2 Parteien (GPS, SP) und der SGB sowie die meisten der Frauenverbände und der Arbeitnehmerorganisationen unterstützen die Variante