Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.174104 / 2015/00003
3 Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse der Vernehmlassung
Wie erwartet wurde, hat die Vernehmlassungsvorlage stark polarisiert. Während ein Teil der Vernehmlasser zusätzliche staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit als notwendig erachtet und die Vorlage unterstützt, lehnen andere Vernehmlasser das Projekt vollumfänglich ab. Von einigen Befürwortern von zusätzlichen staatlichen Massnahmen werden die Vorschläge des Bundesrates allerdings als zu wenig griffig eingeschätzt, weshalb sie sich gegenüber der Vorlage sehr kritisch äussern. Bei den ablehnenden Stimmen werden auch andere Lösungen vorgeschlagen.
3.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlasser
Alle 26 Kantone haben sich vernehmen lassen. 13 Kantone sind für zusätzliche staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit. Davon befürworten 10 Kantone die Vorschläge des Bundesrates grundsätzlich (ZH, BE, LU, UR, SG, VD, VS, NE, GE, JU), während 3 Kantone weitergehende Massnahmen gefordert haben und sich gegenüber dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Projekt skeptisch zeigen (FR, BS, TI). Die 13 ablehnenden Kantone stammen alle aus der Deutschschweiz (SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG).
Von den 12 politischen Parteien, die offiziell eingeladen wurden, haben 7 geantwortet. 2 stimmen der Vorlage zu (GLP, SP) und 1 begrüsst es, dass der Bundesrat Massnahmen trifft; der Revisionsentwurf genügt ihrer Meinung nach jedoch nicht, weil er den Status quo zementiert (GPS). 4 Parteien lehnen die Vorlage ab (BDP, CVP, FDP, SVP).
Von den Wirtschaftsdachverbänden stimmt 1 der Vorlage zu (KV). 1 begrüsst die Schritte des Bundesrates, hält die Vorlage jedoch für bei weitem ungenügend und schlägt weitergehende Massnahmen sowie die Übernahme der Verantwortung durch den Bund vor (SGB). 5 lehnen die Vorlage ab (sbv, SAV, SGV, EXPERTsuisse, veb.ch).
Der Schweizerische Städteverband begrüsst die Vorlage.
Von den 70 weiteren Interessierten ist rund die Hälfte grundsätzlich für die vorgeschlagenen Massnahmen, so auch die FDP.Die Liberalen Frauen. Für viele der Befürworter des Projekts gehen die Massnahmen jedoch zu wenig weit, das heisst, sie finden das Projekt nicht mutig genug, so zum Beispiel für die CVP Frauen Schweiz. Zum Teil wird Skepsis betreffend der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Lösung geäussert und insbesondere das Fehlen von Sanktionen bemängelt. Dies sind vor allem SP Frauen Schweiz, die EKF, zahlreiche Frauenverbände und Frauenorganisationen sowie Gewerkschaften.
Die andere Hälfte lehnt die Vorlage ab. Dabei handelt es sich um Wirtschafts- und Branchenverbände, Arbeitgeberorganisationen, verschiedene Arbeitgeber sowie eine Partei, die nicht offiziell begrüsst wurde (UP!Schweiz).
Von Privatpersonen sind keine Stellungnahmen eingetroffen.
3.1.1 Vernehmlasser, die staatliche Massnahmen befürworten
Von den 112 Vernehmlassungsteilnehmer haben 51 der Vorlage des Bundesrates grundsätzlich zugestimmt: 10 Kantone (ZH, BE, LU, UR, SG, VD, VS, NE, GE, JU), 2 Parteien (GLP, SP), zudem 3 Frauenparteien (CVP Frauen Schweiz, FDP.Die Liberalen Frauen, SP Frauen Schweiz), 1 Wirtschaftsdachverband (KV), der Schweizerische Städteverband, 29 weitere Interessierte: Frauenverbände und -organisationen (svf, alliance f, EFS, fjo, FZ Aargau, frbb, Frauenzentrale BE, Frauenzentrale Winterthur, Frauenzentrale Zug, Frauenzentrale Zürich, Gleichstellungskommission SZ, Juristinnen Schweiz, SBLV, SKF), die EKF und die SKG sowie verschiedene Arbeitnehmerorganisationen und ein Männerdachverband.
Von den Befürwortern der Vorlage wird der Schritt des Bundesrates als notwendig erachtet. Es brauche staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit. Das Einfordern des verfassungsmässigen Individualrechts auf Lohngleichheit liege zu einseitig in der Verantwortung der von Diskriminierung Betroffenen. Bei der Vorlage des Bundesrates handle es