Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 78 Seiten
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Ausgangslage
Das digitale Zeitalter hat dazu geführt, dass geschützte Werke heute leicht beschafft, kopiert und verbreitet werden können. Diese Veränderungen im Nutzungsverhalten und die Möglichkeit, über das Internet grosse Gewinne zu erzielen, haben schliesslich einen Aufschwung von Piraterieangeboten mit sich gebracht. Dadurch wird es für die Werkschaffenden immer schwieriger, mit ihrer Kunst ein angemessenes Entgelt zu erzielen.
Hinzu kommt, dass die Internetpiraterie das Entstehen legaler und attraktiver Angebote behindert.
Der Bundesrat zeigte sich besorgt über diese Entwicklungen. Das Urheberrecht soll deshalb modernisiert werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Bekämpfung der Internetpiraterie zu legen, ohne dass die Nutzer solcher Angebote kriminalisiert werden. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst werden. Deshalb zielt die Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) auch auf eine effizientere kollektive Verwertung von Urheberrechten ab und nimmt Anpassungen im Bereich der Schranken vor. Die Vorlage orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12).
Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Am 11. Dezember 2015 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des
Urheberrechtsgesetzes und zu zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Vernehmlassung endete am 31. März 2016. Es sind 1‘224 Antworten eingereicht worden. Es haben 1‘178 Vernehmlassungsteilnehmer eine oder mehrere Stellungnahmen eingereicht. Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.
Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1. Die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Die Genehmigung der Verträge von Peking und von Marrakesch wird allgemein begrüsst. Einzig die FDP spricht sich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Genehmigung der beiden Verträge aus. Die
Piratenpartei heisst den Vertrag von Marrakesch gut, nicht aber denjenigen von Peking. Soweit die Verträge abgelehnt werden, werden sie als unnötig erachtet.
3.2. Massnahmen zur Pirateriebekämpfung
Pflichten der Hosting Provider und Sperrmassnahmen der Access Provider
Die Umsetzung der Empfehlungen der AGUR12 zur Einbindung der Hosting Provider und der Access Provider in die Pirateriebekämpfung erweist sich als nicht mehrheitsfähig.
Den Rechteinhabern gehen die vorgesehenen Massnahmen zu wenig weit. Die für die Hosting Provider
vorgesehenen Pflichten sollen auch Portalseiten und andere Vermittlerdienste erfassen. Zudem verlangen sie Einflussnahmemöglichkeiten bei der Selbstregulierung und weitergehende gesetzliche Mindestvorgaben. Die von den Access Providern zu ergreifenden Sperren sind nach Ansicht der Rechteinhaber auf Portalseiten etc. auszudehnen und die Sperrvoraussetzungen herabzusetzen. Besonders kritisiert wird die «legale Erhältlichkeit» als Voraussetzung für Antipirateriemassnahmen. Die Rechteinhaber bemängeln auch die Kostenregelung und verlangen eine angemessene Kostenbeteiligung der Access Provider.
Die Nutzer lehnen eine gesetzliche Einbindung der Hosting Provider ab, weil sie die bestehende
Selbstregulierung der simsa als ausreichend erachten. Die vorgeschlagenen Bestimmungen würden zudem die Hürden für die Rechteinhaber zu tief ansetzen und damit ein Missbrauchspotential schaffen, den Hosting