Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 78 Seiten

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Tarifverfahren

Sofern überhaupt Stellungnahmen zum Verfahren vor der Eidgenössischen Schiedskommission für die

Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) zu verzeichnen waren, wird die Regelung weitgehend befürwortet.

Der Vorschlag zur Verkürzung des Instanzenzugs wird hingegen abgelehnt. Die Rechteinhaber, einzelne Kantone und die CVP fordern einen direkten Weiterzug von Entscheiden der ESchK an das Bundesgericht. Die Nutzer lehnen den Vorschlag ebenfalls ab, sprechen sich aber mehrheitlich für eine Beibehaltung des

bestehenden Instanzenzugs aus. Die BDP lehnt die vorgeschlagene Änderung ab und fordert, dass sowohl der verwaltungsrechtliche als auch der zivilrechtliche Instanzenzug schliesslich zum Bundesgericht führt.

Anpassung des Archivierungsgesetzes

Die Rechteinhaber lehnen Absatz 3 ab, weil er unverständlich sei und eine Enteignung der Rechteinhaber zur Folge habe. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer seitens der Nutzer, der Kantone und der Gemeinden fordern eine Ausdehnung auf alle staatlichen Archive. Die BDP, die Piratenpartei und die SP sprechen sich für die Änderung aus.

3.8. Weitere Revisionspunkte

Die Vernehmlassungseingaben beschlagen unter dem Aspekt «Weitere Revisionspunkte» diverse Anliegen, deren Berücksichtigung in der laufenden Revisionsarbeit gewünscht wird:

 Einführung eines unverzichtbaren Vergütungsanspruchs für die Nutzung journalistischer Werke im Internet;  Einführung eines nichtabtretbaren Vergütungsanspruchs für Filmurheber und Filmschauspieler gegenüber

den Onlineanbietern für das Zugänglichmachen ihrer Werke im Rahmen von VoD-Angeboten;

 Einführung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts zugunsten von Autorinnen und Autoren für

wissenschaftliche Werke, die von der öffentlichen Hand gefördert wurden;

 Verlängerung der Schutzdauer für verwandte Schutzrechte;

 Verkürzung der Schutzdauer von Urheberrechten;

 Einführung eines Folgerechts;

 Klärung des Anwendungsbereichs des Zitatrechts;

 Ausweitung der Schranke für die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse;

 Einführung der nationalen Erschöpfung;

 Einführung einer internationalen Erschöpfung auch bei digitalen Werkexemplaren;

 Verbot des Geoblockings;

 Verbot der geographisch gestaffelten Publikation von Werken;

 Ausbau legaler Angebote;

 Schaffung einer Schranke für das nicht gewerbliche Zugänglichmachen veröffentlichter, in der Schweiz aber

(noch) nicht legal zugänglich gemachter Werke;

 Einführen einer Vergütungsregelung für Cloud-Dienste und Streaming;

 Einführung von Massnahmen gegen Copyfraud;

 Einführung einer Vergütung für den Austausch von Werken im Internet (Social-Media-Schranke);

 Ersatzlose Streichung von Artikel 39a Absatz 4;

 Einführung eines Verbots technischer Massnahmen sowie von technischen Hilfsmitteln wie invasiver

Abspielsoftware, Tracking-Funktionen und Geocodierung;