Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 78 Seiten

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3.3. Providerverantwortlichkeit

Die Rechteinhaber fordern eine Ausdehnung der Regelung. Auch Pflichtverletzungen der Access Provider sollen als Gefährdung von Urheberrechten angesehen werden. Die Regelung des

Verantwortlichkeitsausschlusses sei zudem näher an die EU-Regelung heranzuführen.

Die Provider kritisieren die Systematik. Die Pflichten der Hosting Provider seien verwaltungsrechtlicher Natur. Eine zivilrechtliche Durchsetzung sei deshalb systemwidrig. Ausserdem müsse der

Verantwortlichkeitsausschluss viel weiterreichender formuliert werden; eine Forderung, die von der Nutzerseite unterstützt wird.

Die Parteien sind mit der vorgeschlagenen Regelung grundsätzlich einverstanden. Die Kantone sind

unterschiedlicher Meinung.

3.4. Ausbau des materiellen Urheberrechts

Bezüglich der Einführung des Verleihrechts und eines nachbarrechtlichen Schutzes für Pressefotografien gehen die Meinungen auseinander. Den Kulturschaffenden gehen die vorgeschlagenen Regelungen zu wenig weit. Die Produzenten sind bezüglich des Schutzes für Pressefotografien gespalten. Die Nutzerseite, die

Konsumenten sowie die Kantone und Gemeinden lehnen das Verleihrecht mehrheitlich ab.

Auch verschiedene politische Parteien (BDP, CVP, FDP, Junge Grünliberale, Piratenpartei, SP und SVP) und die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit sprechen sich gegen die Einführung eines Verleihrechts aus. Die FDP, die Grünliberalen, die Jungen Grünliberalen, die Piratenpartei, die SP und die SVP lehnen den Schutz von Pressefotografien ab.

3.5. Anpassungen der Urheberrechtsschranken

Bei den Neuerungen im Bereich der Schutzausnahmen und Urheberrechtsschranken (amtliche Werke,

Leerträgervergütung, verwaiste Werke, Archivierungs- und Sicherheitsexemplare, Wissenschaftsschranke,

Verzeichnisprivileg) ergibt sich ein weitgehend einheitliches Bild. Es besteht keine grundsätzliche Opposition gegen die Regelungsvorschläge. Die Rechteinhaber sind allerdings der Auffassung, dass die Bestimmungen zu weit gefasst sind und verlangen Konkretisierungen oder Einschränkungen.

Die Nutzer, die Konsumenten, die Kantone und die Gemeinden betrachten die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung, verlangen aber eine weitere Ausdehnung der Schranken und stehen einer Vergütungspflicht kritisch gegenüber. Die Vergütungen sollen weiter eingeschränkt oder abgeschafft werden.

Die BDP und die SP vertreten bezüglich der Schutzausnahme für amtliche Werke dieselbe Ansicht wie die Nutzer. Die Piratenpartei fordert, dass alle Erzeugnisse, die von einer Behörde in Auftrag gegeben oder durch die öffentliche Hand mitfinanziert wurden, als nicht geschützte Werke gelten. Die Jungen Grünliberalen und die Grünliberalen begrüssen die Klarstellung.

Die vorgeschlagene Regelung zur Leerträgervergütung wird von der FDP, den Grünliberalen und den Jungen Grünliberalen befürwortet. Die BDP und die SP fordern eine Befreiung von eBooks von der

Fotokopiervergütung. Die Piratenpartei schlägt vor, das System der Leerträgervergütung durch

Kulturförderungsmassnahmen zu ersetzen.

Die Grünliberalen und die Jungen Grünliberalen fordern eine Ausdehnung der Schranke für verwaiste Werke. Die Piratenpartei will die Verwendung von verwaisten Werken «nach Rückfrage bei der

Verwertungsgesellschaft» uneingeschränkt und vergütungsfrei erlauben.

Die Jungen Grünliberalen, die Grünliberalen und die Piratenpartei begrüssen die Neufassung der Regelung von Archivierungs- und Sicherheitsexemplaren.

Die Parteien sind mit einer Wissenschaftsschranke grundsätzlich einverstanden. Einige möchten aber, dass sie auf jede Verwendung erweitert wird. Mehrere andere Parteien lehnen die Vergütung ab und die Piratenpartei möchte, dass Absatz 4 gestrichen wird.

Die Piratenpartei, die SP und die BDP begrüssen das Verzeichnisprivileg, wobei die Piratenpartei dieses nicht auf die genannten Gedächtnisinstitute beschränken möchte. Die Jungen Grünliberalen und die Grünliberalen