Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 78 Seiten
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weisen darauf hin, dass die vorgeschlagene Regelung nicht zu einer Einschränkung des Zitatrechts führen dürfe.
3.6. Kollektive Verwertung
Erweiterung der Aufsicht
Die Erweiterung der Aufsicht und die Angemessenheitsprüfung werden von den Rechteinhabern abgelehnt. Sie verneinen jeglichen Handlungsbedarf. Die Nutzer, die Konsumenten und die Kantone, soweit sie sich dazu äussern, begrüssen die Änderung.
Die Grünliberalen befürworten im Grundsatz mehr Transparenz und eine funktionierende Aufsicht. Eine
Ausdehnung der staatlichen Aufsichtskompetenz auf Kosten der Urheber oder Nutzer resp. über die öffentliche Hand lehnen sie jedoch ab. Die SP und die Piratenpartei unterstützen die Ausdehnung der Aufsicht und die Angemessenheitsprüfung. Die Grünen und die CVP lehnen eine Ausweitung der Aufsichtstätigkeit ab. Die CVP lehnt auch die Einführung der Angemessenheitsprüfung ab.
Die Nutzer und die Konsumenten hingegen begrüssen es, dass die Aufsicht über die
Verwertungsgesellschaften ausgedehnt werden soll. Sie begrüssen namentlich auch die damit verbundene Ausdehnung der Tarifpflicht. Diese führe dazu, dass die ESchK auch «Tarife» im Bereich der freiwilligen
Kollektivverwertung auf ihre Rechtmässigkeit und Angemessenheit überprüfen könne.
Auskunftspflicht gegenüber den Verwertungsgesellschaften
Die Rechteinhaber begrüssen mehrheitlich die vorgesehenen Änderungen, verlangen aber darüber hinaus eine Datenherausgabepflicht für alle nationalen und kantonalen Registerämter. Die Nutzer lehnen die Anpassung ab, weil sie administrativen und finanziellen Mehraufwand zur Folge haben könnte. Sie verlangen eine Pflicht der Verwertungsgesellschaften, den Nutzern Daten zur Verfügung zu stellen. Auch einige Kantone und die BDP lehnen die Anpassung ab.
Freiwillige Kollektivverwertung
Die Rechteinhaber, die Nutzer, die Konsumenten und die Kantone begrüssen mehrheitlich die Einführung einer freiwilligen Kollektivverwertung.
Einige Nutzer und Produzenten lehnen die freiwillige Kollektivverwertung ab, weil sie nachteilige Auswirkungen auf die individuelle Verwertung haben könnte.
Die Jungen Grünliberalen und die Grünliberalen lehnen das Modell einer freiwilligen Kollektivlizenz
grundsätzlich ab. Die Grünliberalen schlagen aber vor, bei den verwaisten Werken eine entsprechende
Einführung zu prüfen. Die Piratenpartei stimmt zu, aber nur unter der Bedingung, dass die abgeschlossenen Verträge öffentlich einsehbar sind. Die CVP, die SP und die BDP sind grundsätzlich einverstanden.
3.7. Weitere Anpassungen des Urheberrechtsgesetzes
Änderung des IGEG; Gebühren für hoheitliche Tätigkeit
Die Rechteinhaber lehnen die Einführung einer Aufsichtsabgabe ab. Die Kontrolle über die
Verwertungsgesellschaften rechtfertige sich über die Existenz eines öffentlichen Interesses. Diejenigen Kosten, welche nicht von Artikel 13 Absatz 1 gedeckt seien, müssten aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips vom Staat getragen werden. Einzelne Kulturschaffende fordern, dass die Aufsicht über die
Verwertungsgesellschaften von der Gebührenpflicht ausgenommen wird.
Die CVP erachtet die Auferlegung der Aufsichtskosten auf die genossenschaftlich organisierten
Verwertungsgesellschaften als verfehlt.