Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/36: Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren · 11 Seiten

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7. Auswirkungen

7.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund und die Kantone

Die Durchsetzung der «Swiss made»-Verordnung für Uhren ist Sache des Verbandes der Schweizerischen Uhrenindustrie FH. Denn bei der Durchsetzung handelt es sich um ein privatrechtliches Instrument, welches den betroffenen Branchenunternehmen überlassen wird. Dem Bund bzw. den Kantonen werden keine zusätzlichen Kontrollaufgaben zugewiesen. Die Revision der «Swiss made»-Verordnung für Uhren hat demnach keine finanziellen oder personellen Konsequenzen für den Bund und die Kantone.

7.2 Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Schweizer Uhrenindustrie ist mit einem Umsatz von über 23 Milliarden Schweizer Franken im Jahr 2012 ein bedeutender Wirtschaftszweig und beschäftigt viele Arbeitnehmer entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie erzielt 95 Prozent dieses Umsatzes im Export.15 Die Produkte der Schweizer Uhrenbranche haben weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Dieser ermöglicht es den Unternehmen gerade in sonst strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Wo Gewinne zu erzielen sind, sind Trittbrettfahrer nicht weit. Diese gefährden den guten Ruf von Schweizer Uhren und damit auch das Vertrauen in den Produktionsstandort Schweiz für Uhren. Die Revision der «Swiss made»-Verordnung für Uhren will dieser Gefahr entgegenwirken und die Bezeichnung «Swiss made» für Uhren und Uhrwerke stärken. Gerade im Kontext eines starken Frankens können Kunden im Ausland durch die Glaubwürdigkeit der Bezeichnung «Swiss made» und einer entsprechend guten Reputation auch weiterhin zum Kauf Schweizer Uhren motiviert werden. Dadurch wird die stark internationale Ausrichtung der global agierenden Branche unterstützt.

Uhrenunternehmen müssen bereits heute prüfen, ob sie die aktuellen Voraussetzungen für den Gebrauch der Herkunftsangabe «Schweiz» erfüllen (Artikel 47ff. MSchG). Zwar werden einige Uhren- und Uhrwerkhersteller in der Schweiz Investitionen tätigen und ihr Beschaffungswesen sowie die Berechnungsmethoden anpassen müssen, um den künftigen Anforderungen an eine Uhr mit dem Label «Swiss made» zu genügen. Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Es ist aber auch in deren Interesse, das Image, den «Swissness»-Bonus und damit die langfristige Wettbewerbsposition der Schweizer Uhrenindustrie nicht zu Gunsten kurzfristiger Kostenersparnisse zu verwässern. Zudem sieht die «Swissness»-Gesetzgebung zum Beispiel bei nicht ausreichend verfügbaren Materialien eine gewisse Flexibilität vor. Es ist zudem daran zu erinnern, dass die Bezeichnung «Swiss made» freiwillig ist.

15 Vgl. Schweizer Uhrenindustrie - Perspektiven und Herausforderungen, Credit Suisse, Swiss Issues Branchen, 2013.