Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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dass sich die Massnahmen an EU-Richtlinien orientieren63 und von einer internationalen Akzeptanz der Regulierung auszugehen ist. Indem sie in der Schweiz vergleichbare Rahmenbedingungen für den Ausbau von Hochbreitbandnetzen wie in der EU vorfinden, kann für ausländische Investoren ein investitionsfreundliches Umfeld geschaffen werden.

Negative Auswirkungen auf Investitionsanreize und Innovationen sind kaum zu erwarten, da passive Infrastrukturen wenig Innovationspotenzial aufweisen und die Eigentümer angemessen entschädigt werden. Dies wird auch durch die Tatsache gestützt, dass die Regulierung der Kabelkanalisationen der als marktbeherrschend beurteilten Swisscom zu kostenorientierten Preisen eher keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit von Swisscom gezeigt hat. Jedoch bestehen Unsicherheiten darüber, in welchem Ausmass zusätzliche Nachfrage nach passiver physischer Infrastruktur entsteht und entsprechend in welchem Ausmass sich die Nutzeneffekte materialisieren werden.

Auch in der Literatur werden verschiedene positive Effekte beschrieben. Gemäss Nett, L./Stumpf, U. (2011) können neue Hochbreitbandnetze durch die systematische Nutzung von bestehenden Kapazitäten kostengünstiger, rascher und breitflächiger ausgebaut werden und der Wettbewerb kann intensiviert werden.

Kostengünstiger und rascher deshalb, weil teure und langwierige Bauarbeiten sowie Genehmigungsverfahren (insb. beispielsweise für Mobilfunkmasten) teilweise vermieden werden können. Die Beratungsfirma Analysys Mason (2012b) schätzt, dass durch die Nutzung fremder Infrastrukturen Kostenreduktionen von bis zu 75% (wenn gar keine eigenen Tiefbauarbeiten mehr notwendig sind) realisiert werden können. Die Europäische Kommission (2013) schätzt, dass mit der Umsetzung der betr. Richtlinie 2014/61/EU, die neben der besseren Koordination von Bauvorhaben und der Verkürzung von Baugenehmigungsverfahren insbesondere auch den Zugang zu passiver Infrastruktur vorsieht, 30% der Kosten für den Ausbau von Hochbreitbandnetzen eingespart werden können.

Der Ausbau kann breitflächiger stattfinden64, da er durch die Vermeidung von teuren Grabarbeiten in zusätzlichen Gebieten profitabel wird und im besten Fall bei der Erschliessung mit Hochbreitbandnetzen gar eine Art Wettlauf um die Nutzung von vorhandenen Kapazitäten in bestehenden Infrastrukturen entsteht. Davon profitieren nach Analysys Mason (2012a) weniger dicht besiedelte Gebiete, welche bisher nicht oder kaum beim Ausbau von Hochbreitbandnetzen berücksichtigt wurden.

Schliesslich kann der Wettbewerb intensiviert werden, wenn dank Zugang zu fremden Infrastrukturen und damit tieferen Ausbaukosten mehrere Netzbetreiber in einer

63 Gemäss der Richtlinie 2014/61/EU sind die EU-Mitgliedstaaten u.a. dazu verpflichtet, bis Ende 2015 in ihrer nationalen Gesetzgebung zu verankern, dass alle Inhaber von bestehenden Infrastrukturen, welche sich für den Ausbau von Kommunikationsnetzen eignen, anderen Anbieterinnen Zugang zu fairen und angemessenen Bedingungen zu gewähren haben. Weiter haben die Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, dass ein Recht auf Zugang zu Hausinstallationen besteht.

64 Es ist davon auszugehen, dass ein Glasfasernetz nicht überall profitabel ausgebaut werden kann. Beispielsweise kommen Ilic, D. et al. (2009) zum Schluss, dass in der Schweiz für höchstens 60% der Bevölkerung ein Glasfaserausbau wirtschaftlich profitabel realisierbar sei.