Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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mit dem Grundsatz der konzessionsbefreiten Nutzung Bedingungen und Regeln zur Verwendung des Frequenzspektrums erlassen werden können. Das Störpotenzial von gewissen Anwendungen, deren Konzessionierung sich nicht rechtfertigt, kann mit der neuen Meldepflicht minimiert und reguliert werden.

Ermöglichung einer flexiblen und vereinfachten Übertragung von Frequenznut-

zungsrechten in verschiedenen Ausprägungen (Art. 24d Abs. 1 - 4)

Der Handel mit Frequenzen wird vereinfacht und gefördert. Damit wird das Funktionieren des Frequenzhandels wahrscheinlicher. Frequenznutzungsrechte sind in der Regel relativ starr für längere Zeit vergeben (in der Schweiz aktuell 12-18 Jahre bei den Frequenznutzungsrechten für den Mobilfunk). Entwicklungen in Markt und Technologie können im Verlaufe dieser Zeit die optimale Ausstattung an Frequenznutzungsrechten ändern. Frequenzhandel bietet den Marktakteuren bis zur Neuvergabe von Frequenznutzungsrechten eine flexible Anpassung der Frequenzausstattungen und damit zusätzliche Handlungsspielräume. Frequenznutzungsrechte können einem neuen Inhaber mit höherer Zahlungsbereitschaft zugeführt werden. Frequenzhandel (jede einzelne Transaktion) fördert damit eine effizientere Nutzung und eine bedarfsgerechte Verteilung der knappen Ressource Frequenzspektrum.68 Das erlaubt den Marktakteuren rascher auf technologische und wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren und es werden Investitionsanreize in neue Technologien gefördert. Durch die Förderung des Frequenzhandels werden Markteintrittsbarrieren gesenkt, da unabhängig vom Zeitpunkt der Vergabe von Funkkonzessionen neue Markteintreterinnen jederzeit Frequenznutzungsrechte erwerben können. Das kann die Wettbewerbsintensität selbst dann positiv beeinflussen, wenn keine aktuellen Markteintritte erfolgen. Wenn Markteintritte grundsätzlich möglich sind, kann die potenzielle Konkurrenz prokompetitive Wirkungen entfalten.69 Frequenzhandel kann ausserdem neue Möglichkeiten eröffnen, um die Umnutzung von rechtlich geschützten Nutzungsrechten effizient und rasch umzusetzen. Die Erleichterung und Flexibilisierung der Konzessionsübertragung inkl. Frequenzhandel trägt damit in verschiedener Weise zur Erreichung der Ziele des FMG bei. In einer umfassenden Studie für die Europäische Kommission kamen Dotecon (2004) gemeinsam mit Analysys Mason und Hogan&Hartson zum Schluss, dass der volkswirtschaftliche Nutzen eines funktionierenden Frequenzhandels äusserst gross sein kann und die Kosten bei weitem überwiegt.

Annahmen und Erfahrungen bzgl. der Regelungen zu Frequenzhandel im Ausland sprechen ebenfalls für volkswirtschaftlich positive Auswirkungen.

Die Richtlinie 2002/21/EG (Richtlinie 2009/140/EG) hat bereits vor längerer Zeit in der EU die Grundlage für Frequenzhandel geschaffen. Im Beschluss Nr. 243/2012/EU wird die Einführung von Frequenzhandel in den Mitgliedstaaten gefordert. Die EU geht davon aus, dass Frequenzhandel in Verbindung mit flexiblen Nutzungsbedingungen dem Wirtschaftswachstum dienen kann.

Ausserhalb Europas haben einige Länder bereits seit längerem den Frequenzhandel gefördert sowie flexibilisiert und vereinfacht, darunter Australien, Neuseeland, Kanada und die USA. Die Transaktions-Aktivitäten waren bisher nicht sehr hoch,

68 Die Bedeutung des Frequenzhandels für eine effizientere Frequenznutzung wird beispielsweise im Beschluss Nr. 243/2012/EU anerkannt.

69 Zu den potenziellen Effekten von Frequenzhandel siehe beispielsweise RSPG (2004).