Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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aber doch signifikant. Die gesammelten Erfahrungen waren allgemein gut. So konnte nach Einführung des Frequenzhandels allgemeinhin ein signifikanter Effekt auf die Intensivierung des Wettbewerbes beobachtet werden, obwohl gleichzeitig teilweise auch Bedenken bezüglich Konzentration und Marktmacht aufkamen.

Bedenken bezüglich Fragmentierung des Spektrums sind nicht eingetreten. Neuseeland hat erfolgreich Frequenzhandel benutzt, um das 2-GHz- Band, welches teilweise von Richtfunkbetreibern besetzt war, für den kommerziellen Mobilfunk zu öffnen. In Hong Kong konnte durch die Einführung von Frequenzhandel und die Liberalisierung der Frequenznutzungsrechte die Entwicklung in Richtung LTE beschleunigt werden. Der bisher grösste Frequenzhandel mit einem Gesamtvolumen von knapp 2.5 Milliarden Euro wurde im Januar 2014 in den USA abgewickelt.70 Damit wurde T-Mobile USA der Ausbau ihrer Präsenz in weiteren US-Märkten ermöglicht. Durch das Gegengeschäft konnte auch Verizon die Frequenzausstattung den eigenen Bedürfnissen und der eigenen Geschäftsstrategie anpassen.

Beim Frequenzhandel bestehen allgemein gewisse Risiken wie Kontrollverlust der Konzessionsbehörde, Fragmentierung der Frequenzbänder oder die Hortung von Frequenzen und damit Behinderung des Wettbewerbes. Diese Risiken können mit der vorgängigen Prüfung einer Transaktion durch die Konzessionsbehörde weitgehend ausgeschlossen werden. Es bestehen zudem Unsicherheiten darüber, inwieweit Transaktionen von Frequenznutzungsrechten durch die neuen Regeln zunehmen werden. Damit besteht eine gewisse Unsicherheit darüber, in welchem Ausmass die Nutzeneffekte materialisiert werden können.

Schaffung von Rechtsgrundlagen für Network-Sharing (Art. 24d Abs. 5)

Durch Synergieeffekte und Kosteneinsparungen kann allenfalls die produktive Effizienz im Mobilfunkmarkt erhöht werden.

Einführung einer Sanktionsmöglichkeit bei der Bereitstellung auf dem Markt von nicht konformen, die Telekommunikation störenden elektrischen Geräten (Art. 55 EleG)

Eine effektivere Marktüberwachung zur Vermeidung von Funkstörungen wird ermöglicht. Störende elektrische Geräte können mit der neuen Regelung bei der Einfuhr aus dem Verkehr gezogen werden. Insgesamt sollten mehr Störungen insbesondere des Funkverkehrs vermieden und die Anzahl in Umlauf gebrachter und benutzter Geräte, die den Vorschriften nicht entsprechen, reduziert werden können.

Potenziell können damit Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Diese entstehen, wenn einzelne Marktakteure elektrische Geräte in Verkehr bringen, die den Vorschriften nicht entsprechen.

70 Für weitere Informationen vgl. Heise.de (2014).