Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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3.4.1.5 Frequenzen und Anlagen
Einführung einer Sanktionsmöglichkeit bei der Bereitstellung auf dem Markt von nicht konformen, die Telekommunikation störenden elektrischen Geräten (Art. 55 EleG)
Potenziell können gesellschaftliche Kosten in geringfügigem Ausmass vermieden werden, z. B. im Zusammenhang mit Störungen bei den Notrufdiensten.
3.5 Auswirkungen auf die Umwelt
3.5.1.1 Vorleistungsmärkte und Netzzugang
Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur auf transparente und nichtdis-
kriminierende Weise, sowie zu angemessenen Preisen (Art. 36a)
Im Falle einer Vermeidung zusätzlicher Mobilfunkantennen durch die neue symmetrische Zugangsregulierung bei Kabelkanälen werden Landschaft und Landschaftsbild geschont.
Das Risiko vermehrter Umweltprobleme in Folge der Mitnutzung von Kabelkanälen durch FDA besteht nicht, da Fernmeldekabel nur in dafür geeigneten Infrastrukturen verlegt werden dürfen (vgl. Ziff. 3.5.1.1).
3.5.1.2 Frequenzen und Anlagen
Schaffung von Rechtsgrundlagen für Network-Sharing (Art. 24d Abs. 5)
Im Falle einer Vermeidung zusätzlicher Mobilfunkantennen werden Landschaft und Landschaftsbild geschont.
3.6 Auswirkungen für das Ausland
Möglichkeit zur Einführung von strukturellen und/oder technischen Massnah-
men im Bereich internationales Roaming (Art. 12abis Abs. 1)
Eine Einführung z. B. von Local Break Out (LBO) könnte bewirken, dass ein Teil der (Endkunden-)Umsätze von Schweizer Mobilfunkanbieterinnen zumindest teilweise ins Ausland bzw. zu ausländischen Mobilfunkanbieterinnen verlagert wird. Im Falle von LBO könnten Endkunden fortan Leistungen direkt über ausländische Mobilfunkanbieterinnen beziehen. Gleichzeitig könnten jedoch die hiesigen Mobilfunkanbieterinnen den Kundinnen und Kunden ausländischer Mobilfunkanbieterinnen in der Schweiz entsprechende Angebote machen.