Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur auf transparente und nichtdis-
kriminierende Weise, sowie zu angemessenen Preisen (Art. 36a)
Es lassen sich aufwändige Bauarbeiten und allenfalls Bauten von überzähligen Mobilfunkantennen vermeiden. Dadurch können für die Bevölkerung lästige Bauemissionen und die Anzahl der häufig als störend empfundenen Mobilfunkmasten reduziert werden.
Das Risiko vermehrter Ausfälle der Versorgungsinfrastruktur besteht nicht, da Fernmeldekabel nur in dafür geeignete Infrastrukturen verlegt werden dürfen. Im Gegenteil sind allenfalls sogar weniger Versorgungsausfälle zu erwarten, wenn Beschädigungen vermieden werden können, da Netzbauer fremde Infrastrukturen vorgängig lokalisieren können (vgl. Ziff. 3.3.1.5).
3.4.1.4 Konsumenten- und Jugendschutz
Ausdehnung der Pflicht für FDA zur Bekämpfung von Spam auf unlautere Wer-
bemitteilungen und Pflicht für Callcenter, zu prüfen, ob die Telefonnummern ihrer Adressaten im Telefonverzeichnis enthalten sind, sowie eine Rufnummer anzuzeigen, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung sie berechtigt sind (Art. 45a FMG und 3 UWG)
Durch die bessere Bekämpfung der Werbeanrufe werden zehntausende von beschwerdeführenden Kundinnen und Kunden vor alltäglichen und ärgerlichen Störungen geschützt.
Pflicht für FDA, im Falle einer unterschiedlichen Behandlung von Daten bei
deren Übertragung (Beeinträchtigung der Netzneutralität) öffentlich zu informie-
ren und Publikationsmöglichkeit des BAKOM (Art. 12a)
Durch die Informationspflicht können die Kundinnen und Kunden das Internet selbstbestimmter nutzen, als wenn sie sich nicht erklären könnten, warum die Inhalte und Dienste, auf die sie zugreifen möchten, nicht funktionieren.
Einführung der Möglichkeit für den Bundesrat zum Erlass von Bestimmung im Bereich Kinder- und Jugendschutz, insbesondere die Beratungspflicht für FDA gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (Art. 46a Abs. 1)
Die Sensibilisierung im Bereich Kinder- und Jugendschutz bewirkt einen sichereren Umgang mit der Telekommunikation. Kinder und Jugendliche können die Dienste altersgerecht nutzen und Eltern können sie vor den vielfältigen Gefahren des Internets besser schützen.