Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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der Höhe der Preisobergrenzen mindestens von Kostendeckung ausgegangen werden.
1.3.1.3 Notrufdienst
Mögliche Ausdehnung auf weitere Fernmeldedienste und detailliertere Regelung von Leitweglenkung und Standortidentifikation (Art. 20)
Mit der vorgeschlagenen Regelung wird die Grundlage für einen wirksameren Notrufdienst geschaffen, was den gesellschaftlichen Nutzen (Verbesserung des Schutzes der Polizeigüter Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum) erhöht. Dieser Nutzen dürfte die Umsetzungskosten rechtfertigen. Die Kosten werden auf verschiedene Akteure verteilt (Blaulichtorganisationen, FDA etc.) und sind noch nicht definitiv abschätzbar.
1.3.1.4 DNS und Internet-Gouvernanz
Gewährleistung von Rechtssicherheit (insbesondere werden Verordnungsbestim-
mungen auf Gesetzesebene gehoben) (Art. 28, 28a und 28b)
Potenziell kann die Investitionssicherheit vor allem für die direkt betroffenen, im Bereich der Adressierungselemente tätigen Unternehmen erhöht bzw. können die Transaktionskosten gesenkt werden.
Möglichkeit zur Verpflichtung Dritter zur Wahrnehmung delegierter Aufgaben (Art. 28a Abs. 2)
Über die Abschwächung des Ausfallrisikos bzw. der mit einem Ausfall verbundenen negativen Konsequenzen können volkswirtschaftliche Kosten im Falle eines Ausfalles z. B. von .ch-Internetadressen vermieden werden. Es würden Dritte gewählt, bei denen die notwendigen Produktionsfaktoren zur Wahrnehmung dieser Aufgaben möglichst bereits vorhanden wären. Betroffene Dritte würden zudem entschädigt.
Verbesserung der Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bzgl. regulierten und kommerziellen Verzeichnisdienstleistungen (Art. 12d, 21 und 21a)
Unter geringen Kostenfolgen für die betr. Anbieterinnen kann die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten erhöht werden.
Explizite gesetzliche Verankerung der Internet-Gouvernanz und Einführung der Möglichkeit zu Beiträgen an internationale Organisationen (Art. 64 Abs. 4 - 6)
Schweizer Interessen können potenziell effektiver eingebracht werden. Diesem Ziel dient auch die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung an Multistakeholder-Prozessen von internationalen Organisationen. Mit letzterer Massnahme kann auch