Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten

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schaften des Anrufs möglich. Es werden ausserdem, ähnlich wie bei Spam, auch für Anrufe im Rahmen des Internet wirksame Kontrollverfahren entwickelt werden müssen. Beim Spam sind diese Kontrollverfahren heute SPF, DKIM und DMARC. Zur Teilnahme an solchen Kontrollverfahren berechtigt die FDA die Änderung in Absatz 1.

Durch die Ausdehnung der Pflicht zur Bekämpfung von Spam auf Werbeanrufe wird es möglich sein, dass der Bundesrat die FDA verpflichtet, bei jeder Weitergabe von Nummern (egal ob an FDA oder an Endkunden) sicherstellen zu müssen, dass die neuen Nummernnutzenden bei Werbeanrufen die lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten.

Das BAKOM teilt den FDA Rufnummern für Kundinnen und Kunden in Blöcken zu 10‘000 Nummern zu. Wenn FDA Nummern aus solchen Nummernblöcken ins Ausland weitergeben, sollen sie sicherstellen und kontrollieren, dass diese Nummern nicht für unlautere Werbemitteilungen aus dem Ausland genutzt werden.

Art. 46a Kinder- und Jugendschutz

Zu Absatz 1: Die Motion Savary 11.3314 "Pornographie im Internet. Vorbeugend handeln" fordert den Bundesrat auf, geeignete Massnahmen zum Jugendschutz im Internet zu treffen. Auch die Motionen Schweiger 06.3170 "Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken" und Hochreutener 06.3554 "Ausdehnung der Motion Schweiger auf Gewaltdarstellungen" zielen in eine ähnliche Richtung. Mit Artikel 46a Absatz 1 wird der Bundesrat ermächtigt, zum Jugendschutz im Internet tätig zu werden. Auf Verordnungsebene plant der Bundesrat, die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu verpflichten, beim Verkauf von Mobilfunkabonnements und festen Internetzugängen eine Beratung für Eltern über die Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen anzubieten. Gemäss einer repräsentativen Befragung von Schweizer Eltern45 schätzen diese ihre Kompetenz im Umgang mit Jugendschutzfiltern mehrheitlich als schwach oder schlecht ein. Die Orientierung im vielfältigen Filterangebot fällt ihnen somit schwer. Es hat sich zudem gezeigt, dass 71% der Eltern, deren Kinder Mobiltelefone verwenden, beim Kauf des Mobiltelefons für ihr Kind gar nicht und weitere 8% nur oberflächlich hinsichtlich der Möglichkeiten zum Jugendschutz beraten worden sind. Dies, obwohl sich die wichtigsten Mobilfunkanbieterinnen im Rahmen der asut mit der "Brancheninitiative für verbesserten Jugendmedienschutz" dazu verpflichtet haben, Kunden beim Abschluss eines Mobilfunk- oder Internet-Zugangs-Vertrages über den Jugendschutz zu informieren.

Ein Mangel liegt daher bei der Information über Möglichkeiten zum Kinderschutz. Solche Möglichkeiten können die Auswahl, Installation und Einstellung von Filtern sein. Aber auch auf andere Handlungsmöglichkeiten könnten Eltern hingewiesen werden.

Absatz 2 verpflichtet die FDA, den Zugang zu Pornographie für ihre Kundinnen und Kunden gemäss den beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) von der Nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) geführten Listen zu sperren. Er stellt klar, dass die FDA bei der Unterdrückung von Informationen gemäss diesen Listen nicht gegen Art. 49 Abs. 1 Buchstabe a FMG verstossen. Strafverfolgungsbehörden können gemäss Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB strafbare,

45 Die Befragung wurde im Rahmen der Studie von Latzer M. et al. (2015) durchgeführt:.