Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/48: Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Umsetzung der Motion 13.3728, Pelli Fulvio) · 11 Seiten
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mobilienmarkts voraus. Ausserdem müssen sie oft vor Ort sein, um in diesem hart umkämpften Markt Aufträge zu bekommen.
Die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sind somit insgesamt vernachlässigbar, insbesondere da die Revision zum einen Teil lediglich eine sehr kleine Gruppe von Steuerpflichtigen betrifft und zum anderen Teil rein formeller Art ist.
Die Vorlage hat keine nennenswerten Auswirkungen auf den Personalbestand der kantonalen Steuerbehörden.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Gesetzesrevision erhöht die Rechtssicherheit. Sie hat damit auch einen wirtschaftlichen Nutzen, indem der administrative Aufwand verringert und die Planungssicherheit für die Unternehmen erhöht wird. Dank weniger Gerichtsverfahren fallen zudem Verfahrenskosten an. Schliesslich fällt künftig der Mehraufwand zur Vermeidung allfälliger Doppelbesteuerungen für im Bereich der Grundstücksvermittlung tätige Unternehmen (z.B. indem sie in mehreren Kantonen Maklerbüros eröffnen) nicht mehr an. Aus der Vorlage ergeben sich somit Vorteile in Bezug auf die Effizienz der Steuererhebung und -entrichtung. Die Gesetzesrevision wird sich jedoch nicht nennenswert auf das Wirtschaftswachstum auswirken, da es sich um eine geringfügige Anpassung des Steuersystems handelt, die nur sehr wenige Personen betrifft.