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Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 102 Seiten
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b) die Arbeitnehmer/Versicherungsscheininhaber haben Anspruch auf einen ihrem Anteil
entsprechenden Vertragswert und dürfen Begünstigte benennen, an die die Leistungen im Falle des Ablebens des Arbeitnehmers zu zahlen sind, und
c) der an einen Arbeitnehmer/Versicherungsscheininhaber oder Begünstigten zu zahlende
Gesamtbetrag beträgt höchstens 1 000 000 USD oder einen auf die Landeswährung eines Mitgliedstaats oder der Schweiz lautenden Betrag im Gegenwert von
1 000 000 USD.
Der Ausdruck „RÜCKKAUFSFÄHIGER GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG“
bedeutet einen RÜCKKAUFSFÄHIGEN VERSICHERUNGSVERTRAG, der i) eine Deckung für natürliche Personen vorsieht, die über einen Arbeitgeber, einen Berufsverband, eine Arbeitnehmerorganisation oder eine andere Vereinigung oder Gruppe angeschlossen sind, und ii) für jedes Mitglied der Gruppe (oder Mitglied einer Kategorie innerhalb dieser Gruppe) die Zahlung eines Versicherungsbeitrags vorsieht, der unabhängig von den
Gesundheitsmerkmalen der natürlichen Person – mit Ausnahme von Alter, Geschlecht und Tabakkonsum des Mitglieds (oder der Mitgliederkategorie) der Gruppe – festgelegt wird.
Der Ausdruck „GRUPPENRENTENVERSICHERUNGSVERTRAG“ bedeutet einen RENTENVERSICHERUNGSVERTRAG, bei dem die Anspruchsberechtigten natürliche Personen sind, die über einen Arbeitgeber, einen Berufsverband, eine
Arbeitnehmerorganisation oder eine andere Vereinigung oder Gruppe angeschlossen sind.
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