Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/83: Abschliessende Inkraftsetzung der Änderungen vom 20. März 2015 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und der damit verbundenen Verordnungsanpassungen · 13 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Prüfungsverordnung MedBG ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und die erste Revision der Verordnung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die Bestimmungen haben sich in der Praxis grundsätzlich bewährt.

Die einzelnen Medizinalberufe haben ihre Lernzielkataloge weiterentwickelt. Diese Entwicklungen und weitere gestützt auf die Revision vom 20. März 20151 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20062 (MedBG) notwendigen Anpassungen der Lernzielkataloge machen eine Revision der Prüfungsverordnung MedBG notwendig. Diese bietet zudem die Gelegenheit, weitere Punkte anzupassen oder zu ergänzen.

2 Zum Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren zur abschliessenden Inkraftsetzung der Änderungen vom 20. März 2015 des MedBG wurde am 18. März 2016 eröffnet und dauerte drei Monate, bis zum 24. Juni 2016. Insgesamt wurden 66 Adressatinnen und Adressaten begrüsst (vgl. Anhang 1, Liste der Anhörungsadressaten), darunter die Kantonsregierungen und interkantonale Organisationen, Organisationen des Gesundheitswesens und die betroffenen Berufsorganisationen. Die Anhörung wurde für die Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderungen vom 20. März 2015 des MedBG sowie die Revisionen der MedBV, der Registerverordnung MedBG, der Prüfungsverordnung MedBG und der Prüfungsformenverordnung gemeinsam durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung sind insgesamt 60 Stellungnahmen eingegangen (43 Adressaten der Anhörung und 17 nicht begrüsste Stellungnehmende). Stellung genommen haben 25 Kantone, die GDK sowie 34 Organisationen und weitere interessierte Kreise.

Der vorliegende Bericht enthält die Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse, gefolgt von detaillierten Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Anhörungsteilnehmenden sind in Anhang 1 aufgeführt.

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Von den insgesamt eingegangenen Stellungnahmen äusserten sich 19 Stellungnehmende (8 Kantone, die GDK sowie 10 Stellungnahmen von Organisationen und weiteren interessierten Kreisen) zwar zur Revision der Medizinalberufeverordnung und/ oder zur Totalrevision der Registerverordnung MedBG, nicht aber zur Revision der Prüfungsverordnung MedBG und zur Prüfungsformenverordnung. Direkte oder indirekte Stellungnahmen zur Revision der Prüfungsverordnung MedBG und der Prüfungsformenverordnung:

- 14 Stellungnehmende (9 Kantone, 5 Stellungnahmen von Organisationen und weiteren interessier-

ten Kreisen) äusserten ihr generelles Einverständnis zur abschliessenden Inkraftsetzung der Änderungen vom 20. März 2015 des MedBG ohne spezifische Bemerkungen zur Prüfungsverordnung MedBG und/oder der Prüfungsformenverordnung anzubringen.

- 2 Kantone verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme.

- 25 Stellungnehmende (6 Kantone, 19 Stellungnahmen von Organisationen und weiteren interes-

sierten Kreisen) äusserten sich konkret zur Prüfungsverordnung MedBG.

- Nur 1 der zur Vernehmlassung eingeladenen Organisationen und weiteren interessierten Kreise hat

sich zusätzlich zur Prüfungsverordnung MedBG auch zur Prüfungsformenverordnung geäussert.

1BBl 2015 2711

2 SR 811.11

3/13 Februar 2017 Anhörungsbericht Prüfungsverordnung MedBG und Prüfungsformenverordnung