Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 47 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001
oder verloren ausgeschrieben ist, in einem anderen Schengen-Staat kontrolliert oder aufge-IDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquet funden, erfolgt umgehend eine Rückfrage an das SIRENE-Büro. Um die Richtigkeit der Anga-législatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultation
ben zum Dokument und der Ausschreibung bestätigen und solche Anfragen auch an Wochenenden und in der Nacht bearbeiten zu können, benötigt das SIRENE-Büro einen Zugriff auf ISR. Im Schengen-Raum werden ausserdem immer wieder Personen kontrolliert, die sich mit einem Schweizer Reisedokument ausweisen, in vielen Fällen aber gleichzeitig auch mit einem Einreiseverbot im SIS schengenweit ausgeschrieben sind. Auch in dieser Situation kann es vorkommen, dass das SIRENE-Büro vom SIRENE-Büro eines anderen Schengen-Staates zwecks Überprüfung der Echtheit eines solchen Reisedokuments angefragt wird.
In beiden Fällen wird einzig ein Zugriff bzw. eine Abfragemöglichkeit anhand der Dokumentennummer benötigt, da diese jeweils vorliegt. Die Nutzung und die Zugriffsmöglichkeiten würden so identisch mit jenen auf das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) ausgestaltet. Die Bearbeitung von Anfragen zu Schweizer Pässen und Identitätskarten, die im SIS ausgeschrieben sind, erfolgt auf die genau gleiche Weise. Einzig der Ursprung des Reisedokuments ist im einen Fall ISR, im anderen ISA.
1.2.13 Zugriff von fedpol auf das API-System im Abrufverfahren sowie Erweiterung der Meldepflicht für bestimmte Flüge auf Antrag (Art. 104 Abs. 1–1ter, Art. 104a Abs. 1, 1bis, 3 und 3bis sowie Art. 104b E-AuG)
API-Daten werden in der Schweiz heute gestützt auf Art. 104 des AuG von Fluggesellschaften für derzeit 13 Nicht-Schengen-Abflugorte an ein System des SEM übermittelt. Die übermittelten Daten verbessern in erster Linie die Grenzkontrolle und die Bekämpfung von rechtswidrigen Einreisen in den Schengen-Raum respektive Durchreisen durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen. Daher werden die von den Fluggesellschaften übermittelten API-Daten automatisch mit den relevanten Datenbanken (ZEMIS36, RIPOL37, SIS II38 sowie der IN-TERPOL-Datenbank über gestohlene und verlorene Reisedokumente39) abgeglichen. Im Rahmen dieses Abgleichs können ausgeschriebene Personen oder gestohlene Reisedokumente erkannt werden. Die Behörden, welche für die Grenzkontrolle an den Flughäfen zuständig sind, haben über die API-Applikation Online-Zugriff auf die Flugpassagierdaten. Mit dem Abgleich in den oben erwähnten Datenbanken können Personen angehalten werden, nach denen gefahndet wird, gegen die eine Einreissperre vorliegt oder die mit einem gestohlenen Reisedokument einreisen wollen.
Das API-System dient somit bereits jetzt eingeschränkt polizeilichen Zwecken. Personen, die mit einer Straftat in Zusammenhang stehen, sind jedoch nicht in jedem Falle zur Fahndung ausgeschrieben; die Einreise solcher Person bleibt bei der aktuellen Regelung unerkannt. Zwecks verbesserter Bekämpfung des organisierten und international tätigen Verbrechens sowie des Terrorismus werden neu zwei Massnahmen vorgeschlagen:
Zum einen soll fedpol auf die aufgrund der Meldepflicht der Luftfahrtunternehmen in das API-System übermittelten Daten Zugriff haben. Fedpol erhält zwar von seinen Partnerbehörden (Grenzwachtkorps, Flughafenpolizei Zürich, ausländische Behörden) bereits jetzt Informationen über eingereiste Personen im Zusammenhang mit Menschenhandel oder -schmuggel, mit organisierter Kriminalität oder Terrorismus, doch treffen diese oft erst nach Ankunft der Personen ein. Dadurch konnten in der Vergangenheit Tatverdächtige, die fedpol zwar bekannt waren, über deren Reiseaktivitäten aber keine
36 Zentrales Migrationsinformationssystem, das der Bearbeitung der Personendaten aus dem Ausländer- und Asylbereich dient. Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem vom 12. April 2006, SR 142.513.
37 Fahndungssystem der Schweizer Strafverfolgungsbehörden. Verordnung vom 16. Dezember 1985 über das automatisierte Fahndungssystem, SR 172.213.61.
38 Schengener Fahndungssystem. Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro vom 8. März 2013, SR 362.0.
39 Stolen and Lost Travel Documents (SLTD) database der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation INTERPOL. Verordnung über das Nationale Zentralbüro Interpol Bern vom 21. Juni 2013, SR 366.1.