Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 47 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001
IDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquetInformationen vorlagen, nicht überführt werden. Die notwendigen polizeilichen Mass-
législatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultationnahmen konnten nicht zur rechten Zeit eingeleitet werden. Mittels Zugriff auf das API-
System im Abrufverfahren haben die zuständigen Stellen bei fedpol neu die Möglichkeit, eigenständig und rasch zu überprüfen, wann und wo eine straftatverdächtige Person einreist. Im Weiteren ermöglichen API-Daten, auf der Basis von polizeilichen Erkenntnissen, spätere Prozessschritte (Rapportierung, Anhaltung, Einbezug weiterer Stellen usw.) noch vor Ankunft der gesuchten Person vorzubereiten. So wäre es beispielsweise vorstellbar, dass eine Person, die an Kampfhandlungen im Ausland (z. B. in Syrien) teilgenommen hat, bei ihrer Rückkehr in die Schweiz verhaftet oder beobachtet werden kann. Entsprechend hat auch die Task-Force TETRA den Bedarf nach einem raschen Zugriff auf Flugpassagierdaten unterstrichen40. Die Nutzung von API-Daten zur Erkennung der Rückreise von dschihadistisch motivierten Reisenden wird auch durch die Resolution 2178 (2014) des UN-Sicherheitsrats begrüsst (vgl. auch: Madrid Guiding Principles41 und The Hague Implementation Plan42).
Zum anderen soll das SEM die Meldepflicht der Luftfahrtunternehmen auf Antrag von fedpol auf Flüge ausdehnen können, bei welchen aufgrund der Lagebeurteilung ein erhöhtes Risiko von einreisenden Straftätern besteht. Die Ausdehnung der Meldepflicht auf weitere Abflugorte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgt entsprechend einer Gefährdungsanalyse von fedpol. Sie wird auch der kriminalstrategischen Priorisierung des EJPD Rechnung tragen43. Bereits jetzt sind diverse Destinationen von der Meldepflicht abgedeckt, welche für die Bekämpfung des organisierten und international tätigen Verbrechens sowie des Terrorismus und der schweren Kriminalität bedeutsam sind.
Bereits jetzt werden API-Daten ausgewählter Abflugorte dem NDB mittels einer Liste zur Verfügung gestellt, welcher diese Daten entsprechend zur Terror-, Proliferations- und Spionageabwehr benutzt. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat gestützt auf einen internen Compliance-Bericht und ein Gutachten des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsberaters (EDÖB) im Jahr 2015 die Nutzung der API-Daten hinsichtlich der bestehenden Abflugorte ohne Abrufverfahren durch den NDB für rechtmässig erklärt44. Mit der vorliegenden Revision soll aus Rechtssicherheitsgründen aber dennoch eine explizite Gesetzesgrundlage für die elektronische Weiterleitung der API-Daten geschaffen werden. Zudem soll neu auch der NDB beim SEM beantragen können, zwecks Abwehr von Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit, ausgehend von Terrorismus, der Proliferation und des verbotenen Nachrichtendienstes, die Meldepflicht der Luftfahrtunternehmen auf weitere Abflugorte auszudehnen.
1.2.14 Videoüberwachung (Art. 102f E-AsylG)
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bereits heute in seinen Aussenstellen Videoüberwachungsanlagen im Aussen- und Innenbereich installiert. Die Videoüberwachung dient der Erleichterung der Arbeit des Sicherheitspersonals vor Ort und soll das objektive wie auch subjektive Sicherheitsempfinden sämtlicher betroffener Personen (Asylsuchende, Mitarbeitende des SEM, Betreuungsdienstleister, externe Besucher usw.) fördern. Die Bild- und Tonaufnahmen dürfen zurzeit nur an das Endgerät (Monitor) in der Sicherheitsloge übertragen werden. Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen dürfen die Aufzeichnungen der Videoüberwachungsanlagen in keinem Fall gespeichert, ausgelagert oder weiterverarbeitet werden.
40 Vgl. Kapitel 5.2.2 des Berichts der Task Force TETRA zur Bekämpfung von dschihadistisch motiviertem Terrorismus in der Schweiz mit Schwerpunkt auf dschihadistisch motivierten Reisenden vom Februar 2015.
41 Leitsätze zur Umsetzung der UN-Sicherheitsresolution 2178 (2014), S/2015/939, verabschiedet im Rahmen des Treffens des Counter-Terrorims Committee (CTC) 2015 in Madrid.
42 Verabschiedet im Rahmen des Joint Meeting of the Foreign Terrorist Fighters Working Groups of the Global Counterterrorism Forum (GCTF) and the Global Coalition to Counter ISIL, 17. Januar 2016, Den Haag (NL).
43 http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2015/2015-12-043.html
44 vgl. Jahresbericht 2015 vom 29. Januar 2016 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte, S. 66; https://www.parlament.ch/centers/documents/de/jahresbericht-gpk-gpdel-2015-d.pdf.