Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/16: Revision der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten; Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen) · 9 Seiten

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Art. 83 (nicht Bestandteil der Vorlage)

Entsprechend des Antrags zu Art. 82 beantragt AG, in Abs. 2 explizit aufzuführen, dass die Meldung an die für den Bestimmungsbetrieb zuständige kantonale Behörde auch erfolgen muss, wenn die erforderliche grenztierärztliche Kontrolle nicht stattgefunden hat.

Art. 84 (nicht Bestandteil der Vorlage)

AG beantragt, in Abs. 1 explizit aufzuführen, dass die für den Bestimmungsbetrieb zuständige kantonale Behörde die notwendigen Massnahmen auch trifft, wenn die erforderliche grenztierärztliche Kontrolle nicht stattgefunden hat.

Art. 101a

GE beantragt zu präzisieren, dass TRACES zum Abgleich der Daten zu Einfuhrsendungen mit dem System e-dec verbunden werden "muss" (nicht nur „kann“).

Art. 102a

LU würde eine Umsetzung des Informationssystems EDAV als eigener Fachprozess in ASAN begrüssen.

Art. 102b

Keine Bemerkungen.

Art. 102c

Keine Bemerkungen.

Art. 102d

Keine Bemerkungen.

Art. 102e

Keine Bemerkungen.

Art. 102f

Keine Bemerkungen.

Art. 102g

Keine Bemerkungen.

Art. 102h

Keine Bemerkungen.