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Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 36 Seiten

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Anmerkungen zu Tabelle 5 (Reptilien)

a) Für die private Haltung ist eine Bewilligung nach Artikel 89 notwendig.

Besondere Anforderungen

1) Zusätzlicher Auslauf im Freien, solange es die Wetterverhältnisse erlauben.

2) Gewisse Arten müssen in einem heizbaren Bassin oder Becken ausreichender Grösse baden können, auch im Abtrenngehege.

3) Die Temperatur muss den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Ein kleinerer Teil des Geheges muss allenfalls eine höhere Temperatur aufweisen

und je nach Art muss für jedes Tier eine Wärmequelle vorhanden sein, damit es sich individuell der Strahlung aussetzen kann (ausser bei Freilandhaltung).

4) Die klimatischen Bedingungen über das Jahr hindurch müssen so gewählt werden, dass ein Winterschlaf oder eine Trockenruhe für alle

Altersklassen erfolgen kann.

5) Soziale Struktur beachten. Unter Umständen müssen die Tiere einzeln gehalten werden.

6) Für alle Riesenschildkröten, Spornschildkröten, Weichschildkröten, Warane und Krokodile: Werden mehrere Tiere im gleichen Gehege gehalten,

so müssen die Gehege unterteilt werden können oder es müssen andere geeignete Abtrenngehege vorhanden sein.

7) Der Boden muss teilweise mit grabfähigem Substrat versehen sein, sodass die Tiere darin graben und, je nach Art, sich zurückziehen können.

8) In allen Gehegen müssen, entsprechend der Art, horizontale oder vertikale Klettermöglichkeiten, z.B. Bäume, körperdicke Äste oder Felswände,

vorhanden sein.

9) Versteckmöglichkeiten müssen vorhanden sein.

10) Erhöhte Liegeflächen müssen vorhanden sein.

11) Einsehbare Versteckmöglichkeiten, wie Boden- oder Baumhöhlen, Schlupfkästen, Korkröhren oder Ähnliches, müssen vorhanden sein.

12) Solide Gehegekonstruktion (Terrarium).

13) In der Nacht muss eine deutliche Abkühlung stattfinden.

14) Von aussen bedienbarer Schlupfkasten oder eine andere Abtrennmöglichkeit muss vorhanden sein, auch bei Einzelhaltung.

15) Das Gehege muss gut belüftet sein (min. 2 Wände aus Maschendraht).