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Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 36 Seiten

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Tabelle 6

Amphibien

Vorbemerkung

A. Die Gehegegrösse muss sich, unter anderem wegen der teils enormen Unterschiede zwischen adulten und juvenilen Tieren,

nach der Körperlänge des gehaltenen Individuums richten. Die Gehegegrösse ergibt sich aus der Addition der für jedes einzelne Tier bestimmten Flächen und wird in der Tabelle in der Masseinheit «Körperlänge» (KL) angegeben. Die Körperlänge bedeutet bei Froschlurchen die Gesamtlänge, bei Schwanzlurchen die Kopf-Rumpf-Länge.

B. Die besonderen Ansprüche der jeweiligen Tierart an Temperatur und Luftfeuchtigkeit (Ektothermie) sind zu

berücksichtigen.

C. Die Nahrung für die Larven der Amphibien muss, je nach Art, aus pflanzlichen oder tierischen Bestandteilen

zusammengesetzt sein.

D. Die Nahrung der Amphibien nach Metamorphose (juvenil und adult) muss vor allem aus ganzen Futtertieren (Insekten,

Spinnentiere, Würmer, Schnecken, kleine Reptilien und Säugetiere) zusammengesetzt sein. Die Futtertiere müssen von guter Qualität und allenfalls mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sein. Sie müssen als Ganzes geschluckt werden können.