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Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 36 Seiten

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Tabelle 8

Mindestanforderungen für das Halten von Fischen zu Zierzwecken in Gesellschaftsaquarien und Teichen

Vorbemerkungen

A. Zur Berechnung der Mindestvolumina für Aquarien und Teiche, ist für jede Grössenklasse die Körperlänge

mit der entsprechenden Literzahl und mit der Fischanzahl zu multiplizieren. Das Mindestvolumen in Litern ergibt sich aus der Summe der Produkte für die einzelnen Grössenklassen. Als Körperlänge gilt die Standardlänge.

B. Ein Aquarium darf nicht allseitig direkt einsehbar sein. Es ist den Bedürfnissen der Tiere entsprechend

einzurichten. Zumindest müssen in Teilen des Aquariums Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten für die Fische vorhanden sein.

C. Für Innenaquarien ist ein Tag-Nacht-Rhythmus einzuhalten.

D. Die Wasserqualität ist den Bedürfnissen der Fische anzupassen. Der maximale Nitratgehalt darf nicht höher

als 200 mg/l sein.

E. Für Becken zur Haltung von Kois in Tierhaltungen gelten anstelle der Vorgaben in der Tabelle 8 die Vorgaben

für Karpfenartige in der Tabelle 7.