Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/18: Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) · 14 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)

gehe im Vergleich zum AIA allerdings weniger weit. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Schweiz in der Frage, ob die USA als teilnehmender Staat zu behandeln sind, an den übrigen Finanzplätzen orientieren soll, welche die USA inzwischen wieder von ihrer Liste der teilnehmenden Staaten entfernt haben.

4. Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen

4.1. Allgemeine Anmerkungen

BDP, CVP, Forum SRO, FTAF, SAV, SGV und VSV begrüssen, dass in der AIAV der Spielraum für eine Vereinfachung der Umsetzung der AIA-Anforderungen genutzt wurde. Damit würden die betroffenen Finanzinstitute von unnötigem administrativem Aufwand entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt. Für SGV und Treuhandsuisse sind aus der Sicht der KMU insbesondere der 2. und der 3. Abschnitt positiv zu bewerten. Auch die BDP erachtet den 3. Abschnitt als sinnvoll. Aufgrund des geringen Steuerhinterziehungsrisikos seien diese Erleichterungen ihrer Ansicht nach richtig. Forum SRO, FTAF, SAV und VSV begrüssen insbesondere Artikel 4 und 6 E-AIAV, wonach in der Vermögensverwaltung oder der Anlageberatung tätige Rechtsträger als nicht meldende Finanzinstitute sowie Konten von Anwälten und Notaren als ausgenommene Konten qualifizieren. Der SVV begrüsst die versicherungsspezifischen Bestimmungen.

Die CVP hält in diesem Zusammenhang fest, dass sich die Schweiz nicht nur an internationalen Standards, sondern auch an der effektiven Praxis der anderen Staaten orientieren und nur die nötigsten Informationen austauschen solle. Insbesondere solle auf einen Swiss Finish verzichtet werden. Ihrer Ansicht nach könne die AIAV auch noch angepasst werden, wenn sich eine internationale Praxis durchgesetzt habe.

4.2. Einzelne Stellungnahmen

1. Abschnitt: Teilnehmende Staaten

Artikel 1

LU, TI, FDP, SP, Alliance Sud, CP, Economiesuisse, Raiffeisen Schweiz, SBVg, SGB, SGV, Treuhandsuisse, VAV, VSKB, VSPB und VSV kritisieren die Qualifikation der USA als teilnehmender Staat und fordern deren Streichung von der Liste der teilnehmenden Staaten. Die Schweiz solle sich in der Frage, ob die USA als teilnehmender Staat zu behandeln seien, an den übrigen Finanzplätzen orientieren, welche die USA inzwischen von ihren jeweiligen Listen der teilnehmenden Staaten entfernt hätten. Die USA würden mit FATCA zwar einen Standard für den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen umsetzen, dieser gehe im Vergleich zum AIA allerdings weniger weit, und die Reziprozität sei – insbesondere im Falle der Schweiz – nicht oder nicht vollständig gewährleistet. Nach Auffassung von SP und SGB setzt sich die Schweiz einem Reputationsrisiko aus, da mit dieser Regelung neue Steuerschlupflöcher geschaffen würden und der eigentliche Zweck des AIA unterlaufen werde. Gleichzeitig werden damit in den Augen von SGV und Treuhandsuisse die aktuellen Bemühungen, den Druck auf die USA weiter zu erhöhen, untergraben und den USA beste Argumente geliefert, an ihrer bisherigen Position festzuhalten. Deshalb solle die Schweiz als eine der führenden Offshore-banking-Jurisdiktionen in dieser Frage vorangehen und auch auf internationaler Ebene zusammen mit andern Ländern gleich lange Spiesse einfordern. Auch nach Dafürhalten des SGB widerspricht diese Regelung dem vom Bundesrat genannten Ziel der gleich langen Spiesse im Wettbewerb.