Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/18: Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) · 14 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)

Absatz 3

ZH fordert, es sei auf Meldepflichten seitens der Kantone, wie sie Absatz 3 vorsehe, zu verzichten. Diese würden bei der praktischen Umsetzung zu einem unverhältnismässigen Aufwand für die Kantone führen.

Artikel 27

Absatz 2

Der ODA kritisiert die Möglichkeit der Vernetzung der Informationssysteme aus Datenschutzgründen. Eine solche Vernetzung bedürfe ihres Erachtens einer unabhängigen, externen Sicherheitsprüfung, welche die Verschlüsselungsqualität und die Datensicherheit nach innen und aussen sicherstelle.

Absatz 3

Der ODA merkt an, dass der Betrieb des Informationssystems nicht an Dritte ausgelagert werden könne. Werde dies dennoch gemacht, sei in der AIAV klar festzuhalten, dass die Betreiberin dem Datenschutzgesetz untersteht und sie für die ihr von der ESTV übertragenen Aufgaben eine strikte Trennung der Daten vorsehen und eine ausreichende Datensicherheit sicherstellen muss.

4.3. Umsetzung durch die Kantone

Nach Ansicht einer Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, OW, SH, SO, TG, UR, VS, ZG, ZH) und der FDK sind die Bestimmungen zur Übermittlung von Informationen sowie zur Organisation und Führung des Informationssystem grundsätzlich sachgerecht. Die FDK, die Kantone AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG und die CVP erachten es für eine effiziente automatisierte Zuweisung der ausländischen Meldungen zu den Steuersubjekten als notwendig, dass die in Fremdwährung gemeldeten Finanzinformationen bereits vor der Weiterleitung an die Kantone auf Stufe Bund in Schweizer Franken umgerechnet und diese Beträge ebenfalls gemeldet werden. Bei der Umsetzung sei nach Ansicht der FDK und der Kantone AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH weiter darauf zu achten, dass das Abfrageverfahren durch die kantonalen Steuerbehörden möglichst einfach und rationell ausgestaltet werde und die zur Anwendung gelangenden Informationskanäle in Absprache mit den Kantonen definiert werden. Auch sei zu gewährleisten, dass keine unverhältnismässigen Infrastruktur- und Personalkosten auf die Kantone zukommen. Diese seien angesichts der angespannten Ressourcensituation vieler Kantone nicht tragbar. Schliesslich sind die FDK und die Kantone AG, AI, AR, FR, GE, GL, JU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH der Ansicht, dass der Bund sicherzustellen habe, dass vom Ausland übermittelte Informationen, welche nicht automatisiert einzelnen Steuersubjekten zugeordnet werden können, von ihm manuell verarbeitet werden. Nur so könne die Ausschöpfung des vorhandenen Steuersubstrates verbessert und die internationale Steuerhinterziehung rechtsgleich eingedämmt werden.

4.4. Weitere Anmerkungen

Alliance Sud verlangt eine rasche Ausdehnung des AIA auf die Entwicklungsländer. Die bisherige Beschränkung der Verhandlungsmandate auf die EU, die USA sowie auf Staaten, mit denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestehen, widerspreche dem Gebot der entwicklungspolitischen Kohärenz. Problematisch sei, dass der Bundesrat Reziprozität verlange. Dies setze voraus, dass die Entwicklungsländer vorgängig eine kostspielige Infrastruktur