Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/18: Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) · 14 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

2.1. Vernehmlassungsverfahren

Der Entwurf über die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (E-AIAV) wurde den interessierten Kreisen vom 18. Mai 2016 bis zum 9. September 2016 zur Stellungnahme unterbreitet.

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), zwölf politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, zehn gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 36 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.

Von den Eingeladenen haben sich 22 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), die FDK, vier politische Parteien (BDP, CVP, FDP, SP), vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Economiesuisse, SBVg, SGB, SGV) sowie elf Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (Alliance Sud, CP, Expertsuisse, Forum SRO, SAV, SVV, Treuhandsuisse, VAV, VSKB, VSPB, VSV) vernehmen lassen.

Ausserdem haben fünf weitere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (FTAF, ODA, Raiffeisen Schweiz, SLV, SPA) eine Stellungnahme eingereicht.

Von den Eingeladenen haben ein Kanton (NE) sowie fünf weitere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (BGer, BVGer, EKK, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Städteverband) auf eine Stellungnahme verzichtet resp. keine Anmerkungen angebracht.

2.2. Auswertungskonzept

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt. Vielmehr wird die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgezeigt. Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen, die unter folgender Internetadresse eingesehen werden können: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2016.html

3. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen die Vorlage grossmehrheitlich.

Von den 26 Kantonen haben sich 22 vernehmen lassen. Die FDK und folgende 20 Kantone erachten die Vorlage grundsätzlich als sachgerecht: AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH.

Von den zwölf politischen Parteien haben vier Parteien (BDP, CVP, FDP, SP) Stellung genommen. Alle vier stimmen der Vorlage zu.

Von den 20 Verbänden, Organisationen und Unternehmen, die eine materielle Stellungnahme eingereicht haben, befürworten 15 die Vorlage (Alliance Sud, CP, Economiesuisse, Expertsuisse, Forum SRO, Raiffeisen Schweiz, SAV, SBVg, SGB, SGV, SVV, Treuhandsuisse, VAV, VSKB, VSV).

Die anderen Stellungnehmenden stimmen einzelnen Revisionspunkten zu und lehnen andere ab.

Stark kritisiert wurde die in Artikel 1 vorgesehene Qualifikation der USA als teilnehmender Staat. FATCA sei kein Grund für diese Qualifikation. Die USA würden mit FATCA zwar einen Standard für den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen umsetzen, dieser