Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
eine zentrale Aufgabe des Bundes und für die klimapolitischen Herausforderungen der Zukunft unerlässlich seien. Einige Befürworter äussern aber auch Verbesserungsvorschläge. So sind mehrere Unternehmen der Ansicht, dass diese Massnahmen praxisorientiert sein müssten (z. B. Energie Zürichsee Linth AG, IBAarau AG, Emmi Schweiz AG). Energie Seeland AG und der Verband Aargauischer Stromversorger fordern eine bessere Koordination dieser Massnahmen zwischen den Sektoren, den Kantonen, den Gemeinden und dem Bund. Mehrere Unternehmen sprechen sich für die Weiterführung der Aktivitäten aus, wollen aber, dass Ausbildungsfragen weiterhin den privaten Akteuren obliegen und nicht dem BAFU (z. B. Dottikon Exclusive Synthesis AG, General Electric GmbH). Die Unternehmen aus der Keramikindustrie wie AG Ziegelwerke Muri und Metoxit AG möchten nicht, dass diese Massnahmen zur staatlichen Unterstützung gewisser Baustoffe (wie Holz) missbraucht werden. In der Gruppe der Unternehmen und privaten Personen lehnen nur zwei Teilnehmende die Weiterführung dieser Aktivitäten vollumfänglich ab.
6.7 Übrige emissionsvermindernde Massnahmen
Im Fragebogen zur Vernehmlassung des Entwurfs zur Klimapolitik nach 2020 konnten die Teilnehmenden übrige emissionsvermindernde Massnahmen vorschlagen. 62 Teilnehmende äusserten den Wunsch, mehr Massnahmen im Verkehrsbereich zu ergreifen. Dies war damit die häufigste Bemerkung. Rund 30 Teilnehmende verlangen spezifisch, dass die Einführung eines Mobility-Pricing-Systems erwogen wird, während 29 Teilnehmende die Einführung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe begrüssen würden. Im Übrigen möchten 48 Teilnehmende Fahrzeuge und Treibstoffe, die wenig oder kein CO2 ausstossen, vermehrt fördern. Eine weitere Gruppe von Teilnehmenden fordert weitergehende Massnahmen zur Emissionsverminderung im Luftverkehr; einige schlagen die Schaffung einer Klimaticketabgabe vor. Ebenfalls wird in dieser Vernehmlassung die Einführung von weiteren Massnahmen gewünscht, die klimaverträgliche Investitionen fördern.
Seitens der Kantone und der Gemeinden wollen zehn Teilnehmende die Massnahmen im Strassenverkehr verstärken (BL, AR, AI, GR, SH, GE, VD, BE, Stadt Solothurn, Stadt Zürich). Fünf Teilnehmende verlangen insbesondere die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe (GE, VD, BE, Stadt Zürich, Stadt Solothurn). Ausserdem wünschen sich die Kantone AI und GR, dass die Einführung eines Mobility-Pricing-Systems geprüft werde. Sechs Teilnehmende sind der Ansicht, dass CO2-arme oder -neutrale Fahrzeuge und Treibstoffe vermehrt gefördert werden müssen (GE, BL, AI, GR, SH, Stadt Lausanne). Der Kanton GE ruft dazu auf, die Elektromobilität oder eine umweltschonende Mobilität zu fördern und Rahmenbedingungen für eine «Smart Mobility» am Beispiel der «Smart City» zu schaffen. Die Stadt Lausanne will die Emissionsvorschriften für Fahrzeuge verschärfen und der Kanton SH spricht sich für die Förderung der Elektromobilität aus. Sieben Teilnehmende sind der Meinung, dass in der Landwirtschaft mehr Massnahmen zu ergreifen seien (BL, FR, AR, AI, GR, SH, AG). Der Kanton GE würde etwa die Schaffung von Bodenschutzinstrumenten begrüssen. Vier Kantone sprechen sich dafür aus, dass der Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr zu den Unterhaltskosten gerechnet werden dürfe (BL, AR, AI, GR, GL). Ausserdem äussern sich vier Kantone zugunsten der unverzüglichen Aufhebung von Steuerabzügen beim Ersatz eines Brennstoffkessels mit fossilen Energieträgern durch einen anderen solchen Brennstoffkessel (GE, VD, OW, NW, LU). Der Kanton GE will die Heiztemperaturen für Büro- und Wohnräumlichkeiten auf 21 bis 23 °C beschränken. Im Luftverkehr werden von fünf Kantonen Emissionsreduktionsmassnahmen verlangt (FR, GR, TG, SH, GE). Der Kanton GE spricht sich beispielsweise für die Einführung einer CO2-Abgabe auf Flugtickets aus. Schliesslich rufen die Kantone GE und SH dazu auf, Massnahmen zu erarbeiten, die eine Lenkung von Investitionen in nachhaltigere Bahnen ermöglichen. Elf Kantone sind der Ansicht, dass die Emissionsverminderungsmassnahmen im Landwirtschaftssektor in das CO2-Gesetz zu integrieren seien, um strenge, einheitliche und rasch umsetzbare Regeln einzuführen (AG, AR, AI, BL, BS, GL, GR, SH, ZG, SG, UR). Der Kanton SO betont, dass die Landwirtschaft zwar für einen grossen Teil der Emissionen verantwortlich sei, jedoch auch besonders vom Klimawandel getroffen werde. Er ist daher der Meinung, dass die Emissionsverminderungsmassnahmen auf diesen Sektor anzuwenden seien, gleichzeitig aber die Bedeutung der Landwirtschaft für die Ernährungssicherheit der Bevölkerung berücksichtigt werden müsse. Die Gemeinde Aeugst am Albis hebt hervor, wie wichtig eine genauere Kenntnis der Heizöllieferungen pro
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