Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
- 15 -
Übereinkommen einen neuen Mechanismus ein, der von einem noch zu definierenden Organ überwacht werden soll. Die Modalitäten und Verfahren müssen noch entwickelt und von den Vertragsparteien genehmigt werden. Dabei gilt es angesichts der Reduktionspflicht für alle Staaten insbesondere sicherzustellen, dass keine Doppelzählungen auftreten und die Emissionsverminderungen effektiv, langfristig und zusätzlich eintreten sowie gemessen, verifiziert und zertifiziert werden können. Dieser Mechanismus kann auf Projekten beruhen oder aber sektorielle Ansätze für Politikbereiche verfolgen. Auf die Erfahrungen, die mit den Mechanismen gemäss Kyoto-Protokoll (insbesondere Clean Development Mechanism CDM und Joint Implementation JI) gemacht wurden, kann aufgebaut werden, was den Übergang in das neue Regime nach 2020 erleichtert. Der neue Mechanismus soll bis zum Jahr 2020 operativ sein.
3.2.2 Bewältigung des Klimawandels / Anpassung an die Folgen
Das Übereinkommen von Paris hält zudem als globales Ziel die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, die Verringerung der Verwundbarkeit und die Steigerung der Widerstandsfähigkeit fest. Die Vertragsparteien anerkennen den bedeutenden Anpassungsbedarf, der sich mit grösseren Reduktionsanstrengungen verringern lässt, und die steigenden Folgekosten bei zunehmendem Anpassungsbedarf.
Alle Staaten müssen Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergreifen. Dafür sind Pläne zu entwickeln und regelmässig zu aktualisieren. Die Länder sind aufgefordert, regelmässig über ihre Anpassungsmassnahmen Bericht zu erstatten.
Die internationale Zusammenarbeit im Bereich Anpassung soll gestärkt werden. Dies umfasst die besondere Berücksichtigung von Bedürfnissen der vom Klimawandel stark betroffenen Entwicklungsländer sowie die Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen, der systematischen Klimabeobachtung und der Frühwarnung. Das Übereinkommen stärkt die bestehenden Mechanismen zur Vermeidung und Minderung von Verlusten und Schäden (Loss & Damage), wobei Haftung und Kompensation explizit ausgenommen wurden.
3.2.3 Internationale Klimafinanzierung
In Bezug auf die Klimafinanzierung schreibt das Übereinkommen von Paris keine neuen Verpflichtungen vor. Die Industrieländer sind weiterhin rechtlich verpflichtet, Entwicklungsländer bei deren Emissionsreduktions- und Anpassungsmassnahmen zu unterstützen. Erstmals sind auch Nicht-Industrieländer – darunter China, Mexiko, Südafrika – eingeladen, Entwicklungsländer zu unterstützen und klimafreundliche Investitionen zu fördern. Somit wurde bei der Klimafinanzierung die Zweiteilung des internationalen Klimaregimes in Industrie- und Entwicklungsländer zwar nicht aufgehoben, aber deutlich aufgebrochen.
Die Mobilisierung von Investitionen aus öffentlichen sowie aus privaten Quellen ist neu Aufgabe aller. Die Industrieländer sollen aber weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Industrieländer hatten sich bereits 2010 verpflichtet, ab 2020 insgesamt USD 100 Mrd. pro Jahr für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern bereitzustellen. Dieses Ziel wurde in Paris bestätigt, und für die Zeit nach 2025 wurde eine neue, mindestens vergleichbare Grössenordnung in Aussicht gestellt. Die Mittel sollen sowohl aus öffentlichen und alternativen als auch aus privaten Quellen stammen. Staatliche Mittel aus der Entwicklungshilfe sollen vermehrt so eingesetzt werden, dass damit private Investitionen ausgelöst werden (katalytische Wirkung).
Einem Bericht der OECD23 zufolge haben die Industrieländer im Jahr 2014 gesamthaft USD 61,8 Mrd. mobilisiert (im Jahr davor waren es 52,5 Mrd.), wovon 43,5 Mrd. öffentlich, 16,7 Mrd. privat und 1,6 Mrd. in Form von Exportrisikogarantien bereitgestellt wurden.
Die Industrieländer sind verpflichtet, alle zwei Jahre über die öffentlichen und mobilisierten, privaten Mittel zur Unterstützung von Entwicklungsländern Bericht zu erstatten. Neu
23 OECD/CPI (2015): Climate Finance in 2013–14 and the USD 100 billion goal