Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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insbesondere um die Ziele und Massnahmen nach 2020 zu verankern. Ende Februar 2015 hatte die Schweiz beim UNO-Klimasekretariat unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung ihre Reduktionsabsicht (INDC) eingereicht und angekündigt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 bzw. im Durchschnitt über die Jahre 2021–2030 um minus 35 Prozent gegenüber 1990 zu senken und dabei teilweise ausländische Emissionsverminderungen anzurechnen. Bis 2050 hat die Schweiz zudem ein indikatives Gesamtreduktionsziel von minus 70–85 Prozent gegenüber 1990 unter teilweiser Verwendung von ausländischen Emissionsverminderungen in Aussicht gestellt. Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris wird für die Schweiz die bei der UNO eingereichte Reduktionsabsicht (INDC) definitiv. Sie gilt dann als nationales Reduktionsziel bis 2030 (NDC). Dieses Ziel wird insofern rechtlich verbindlich sein, als dass die Schweiz Anstrengungen unternehmen muss, um dieses Ziel zu erreichen. Sollte die Schweiz das Ziel trotz Anstrengungen nicht oder nur teilweise erreichen, sieht das Übereinkommen von Paris dafür keine Sanktionen vor.
Zusätzlich zum international verbindlichen Ziel soll im CO2-Gesetz auch eine Zielsetzung für die inländischen Treibhausgasemissionen fixiert werden, an der die Reduktionsmassnahmen ausgerichtet werden sollen. Der bewährte Instrumentenmix soll beibehalten und punktuell verschärft werden.
Die internationalen Verpflichtungen, welche die Anpassung an den Klimawandel betreffen, hat die Schweiz schon weitgehend umgesetzt. So hat der Bundesrat in zwei Stufen eine Anpassungsstrategie gutgeheissen, welche die betroffenen Sektoren systematisch auf die klimabedingten Herausforderungen vorbereitet.
An die internationale Klimafinanzierung leistete die Schweiz im Jahr 2014 über bilaterale und multilaterale Programme USD 287 Mio. Diese Mittel wurden grösstenteils aus der Entwicklungszusammenarbeit und dem Rahmenkredit Globale Umwelt bereitgestellt. Die privat mobilisierten Mittel beliefen sich auf USD 3,7 Mio. und stehen in Verbindung mit dem Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM), eine als Aktiengesellschaft des Bundes unter privatem Recht organisierte Institution, die einen wirksamen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau von Armut in Entwicklungs- und Schwellenländern leistet. Im Dialog mit dem Privatsektor sucht der Bund gegenwärtig nach Ideen und Modellvorhaben, die zu einer substanziellen Zunahme der Mittel aus privaten Quellen führen könnten. Je nach Berechnungsmethodik wird von der Schweiz ab 2020 ein jährlicher Beitrag von USD 450 Millionen bis 1,1 Milliarden aus öffentlichen und privaten Quellen erwartet.
Der Einbezug von ökologischen Überlegungen in Finanzierungs- und Investitionsentscheide steht erst am Anfang. Dabei interessieren in erster Linie die Investorensicht und somit die klimabedingten Risiken, die zu Wertberichtigungen bei Unternehmen führen könnten. Dazu gehören physische Risiken wie zum Beispiel Klimaschäden am Produktionsstandort oder anderswo in der Wertschöpfungskette und sogenannte «Übergangsrisiken» (transition risks). Letztere könnten sich zum Beispiel aufgrund von technologischen Neuerungen oder infolge klimapolitischen Massnahmen wie der CO2-Abgabe und dem Emissionshandel, welche die Produktionskosten CO2-intensiver Unternehmen verteuern, ergeben.
Das Financial Stability Board (FSB) hat eine von der Industrie geleitete Task Force26 eingesetzt, die sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität befasst und Empfehlungen für eine freiwillige Offenlegung klimabedingter Finanzrisiken von Unternehmen erarbeitet. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) schreibt dem Finanzsystem bei der Eindämmung und Bewältigung des Klimawandels eine Schlüsselrolle zu und fordert eine bessere Überwachung und Analyse der systemischen Risiken auf
26 Task Force on Climate-related Financial Disclosures (www.fsb-tcfd.org)