Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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sind alle zwei Jahre indikative, quantitative und qualitative Angaben zur geplanten Bereitstellung finanzieller Mittel in den Folgejahren zu liefern. Die Entwicklungsländer sind angehalten, analog alle zwei Jahre nicht nur über benötigte und erhaltene, sondern auch über ihrerseits mobilisierte, klimafreundliche Investitionen Bericht zu erstatten. Die Regeln für die Berichterstattung sollen weiter verfeinert werden.
3.3 Erfolgsfaktoren
Das Übereinkommen von Paris ist nicht der Schlusspunkt, sondern der Beginn eines neuen Prozesses. Die Länder müssen nun gewillt sein, das Übereinkommen zu ratifizieren und konsequent umzusetzen. Das Übereinkommen enthält eine Reihe von Aufträgen, die detaillierte Ausgestaltung einheitlicher Regeln zu erarbeiten. Diese umfassen unter anderem die Herleitung eines Reduktionsziels, die Modalitäten zur Anrechnung von im Ausland erzielter Emissionsverminderungen sowie die Berichterstattung über die Verringerung der Treibhausgase, die Anpassung an den Klimawandel und die internationale Klimafinanzierung sowie die internationale Überprüfung dieser Berichterstattung.
Regelmässige Bestandsaufnahmen (global stocktake) sollen über den Grad der kollektiven Umsetzung in Bezug auf die drei Ziele des Übereinkommens Aufschluss geben. Um den Temperaturanstieg deutlich unter 2 Grad beziehungsweise unter 1,5 Grad zu halten, müssen die Länder ihre Reduktionsziele sukzessive erhöhen.
In Paris hat die Staatengemeinschaft auch nicht-staatliche Akteure wie die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und Finanzmarktakteure aufgefordert, ihre Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels zu verstärken.24 Gemäss Schätzungen der Weltbank sind für die Transformation zu einer klimafreundlichen Gesellschaft mehrere Billionen Dollar an Investitionen in kohlenstoffarme und energieeffiziente Technologien25 sowie anpassungsfähige Infrastrukturen nötig. Dies bedingt auch ein verstärktes Engagement des Privatsektors, in innovative Entwicklungen zu investieren. Institutionelle Anleger sowie Privathaushalte investieren aufgrund mangelnder Transparenz oft unwissentlich in treibhausgasintensive Geldanlagen. Verschiedene Staaten (z.B. Frankreich und Schweden) haben Verpflichtungen oder Empfehlungen zu einer Offenlegung erlassen, um klimafreundliche Investitionen zu begünstigen.
3.4 Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der Schweiz
Aus Schweizer Sicht stellt das Verhandlungsergebnis von Paris ein grosser Erfolg dar. Auf internationaler Ebene will sie sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die noch auszuhandelnden Detailregelungen ein stringentes und robustes Klimaregime gewährleisten. Um allerdings als Vertragspartei an den Verhandlungen teilzunehmen, muss die Schweiz das Übereinkommen von Paris ratifiziert haben. Dazu muss die Bundesversammlung das Abkommen vorgängig genehmigt haben (Art. 166 Abs. 2 BV).
Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris ist die Schweiz rechtlich verpflichtet, Massnahmen zur Eindämmung und zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen. Sie muss zudem wie bis anhin alle zwei Jahre gegenüber der UNO-Klimakonvention Bericht erstatten über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen, die geplanten Reduktions- und Anpassungsmassnahmen sowie über die Beiträge für die internationale Klimafinanzierung.
Das Übereinkommen von Paris muss nach der Ratifikation soweit nötig im nationalen Recht umgesetzt werden. Dafür ist eine Totalrevision des CO2-Gesetzes vorgesehen,
24 vgl. 1/CP.21, para 134–135
25 Die internationale Energieagentur (International Energy Agency, IEA) schätzt den Investitionsbedarf für eine 2-Grad kompatible Energieeffizienzinfrastruktur bis 2035 auf USD 5 Billionen; vgl. OECD/IEA (2014): World Energy Investment Outlook https://www.iea.org/publications/freepublications/publication/WEIO2014.pdf