Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten

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3 Internationale Klimapolitik

3.1 Prozess und Ergebnisse der Verhandlungen

An der 21. Konferenz der Vertragsparteien zur UNO-Klimakonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNCCC), die im Dezember 2015 in Paris stattfand, beschloss die Staatengemeinschaft ein neues Klimaabkommen für die Zeit nach 2020 (vgl. Beilage 1).

Das Übereinkommen von Paris markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der internationalen Umwelt- und Klimapolitik, weil die starre Zweiteilung der Staatengemeinschaft in Industrie- und Entwicklungsländer in der Klimakonvention und im Kyoto-Protokoll weitgehend aufgebrochen wird (vgl. Ziffer 2.2). Erstmals sind alle Staaten zu konkreten Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase verpflichtet, wobei sie ihre Ziele entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen selber festlegen dürfen. Das Übereinkommen von Paris schafft einen rechtlich verbindlichen Rahmen und enthält dynamische Elemente zur Erhöhung der Reduktionsleistungen (vgl. Ziffer 3.2.1). Die Einhaltung der Reduktionsziele ist jedoch nicht rechtlich verbindlich, und das Abkommen enthält keinen Sanktionsmechanismus, falls ein Land die eingereichten Ziele nicht erfüllt.

Im Vorfeld zur Klimakonferenz in Paris waren alle Staaten angehalten, ihre Absichten zur Reduktion der Treibhausgase (Intended Nationally Determined Contributions, INDC) für die Zeit nach 2020 einzureichen. 189 Länder sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben ihre Reduktionsabsichten bekannt gegeben. Werden diese Ziele konsequent umgesetzt, erwärmt sich das globale Klima gemäss den Klimamodellen bis ins Jahr 2100 um 2,7 Grad Celsius. Die kritische Schwelle von 2 Grad, ab welcher eine gefährliche Störung des Klimasystems wahrscheinlich eintritt, wird damit deutlich überschritten.

Das Übereinkommen von Paris liegt seit 22. April 2016 in New York zur Unterzeichnung auf. An der Eröffnungszeremonie haben 175 Staats- und Regierungschefs – darunter auch die Schweiz – ihre Absichten zu einem griffigen Klimaschutz bekräftigt. Inzwischen haben 177 Länder20 das Übereinkommen unterzeichnet und 20 Länder21, die für 0,4 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, haben es bereits ratifiziert. Zudem haben wichtige Länder wie die USA, China, Mexiko angekündigt, das Übereinkommen noch dieses Jahr ratifizieren zu wollen. Es wird dementsprechend damit gerechnet, dass der Ratifikationsprozess in vielen Staaten rasch voranschreitet, so dass das Quorum für ein Inkrafttreten – Ratifikation durch 55 Staaten und Abdeckung von 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen – bereits 2017 oder spätestens 2018 zustande kommen sollte. Die erste Konferenz nach dem Inkrafttreten ist die erste Vertragsparteienkonferenz22 zum Übereinkommen von Paris (Conference of the Parties serving as the Meeting of the Parties to the Paris Agreement, CMA), welche die Umsetzungsmodalitäten zu beschliessen hat.

Das Übereinkommen von Paris kann nur integral angenommen oder abgelehnt werden, zu den einzelnen Artikeln kann nicht differenziert Stellung genommen werden.

20 176 Staaten und die Europäische Union

21 Stand Ende Juli 2016

22 Die Vertragsparteienkonferenz setzt sich aus den Ländern zusammen, welche das Übereinkommen von Paris ratifiziert haben.