Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht

- 25 -

In der EU sind auf Anfang 2018 mit Inkraftsetzung der revidierten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente45 Änderungen in Bezug auf die Rechtsnatur von Emissionsrechten vorgesehen: Diese werden explizit als sog. Finanzinstrumente definiert (vgl. Ziffer 4.2). Die praktischen Implikationen für die Versteigerungen von Emissionsrechten in der EU sowie für die Bietenden sind jedoch noch offen. Diese Entwicklungen werden aktiv verfolgt, um im Kontext der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme allfälligen weiteren gesetzlichen Anpassungsbedarf zu prüfen.

5.4 Verknüpfung der Emissionshandelssysteme nach 2020

Die Verknüpfung soll nach 2020 aufrecht erhalten bleiben. Dafür muss kein neues Abkommen mit der EU abgeschlossen werden. Allerdings muss die Gesetzgebung der Schweiz für die Zeit nach 2020 unter anderem sicherstellen, dass die Sicherheitsanforderungen an das Emissionshandelsregister erfüllt sind und die Sektorabdeckung weiterhin kompatibel mit der EU ist. Der Entwurf der Richtlinie zur Revision des EU-EHS, von dem der Luftverkehr zurzeit noch ausgenommen ist, wird aktuell im EU Parlament beraten; ein Entscheid wird im ersten Quartal 2017 erwartet. Entwürfe zur Luftfahrt sind noch ausstehend.

45 Richtlinie 2014/65/EU (sog. MiFID II, vgl. Fussnote 35).