Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten

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Möglichkeit zur Anrechnung von Auslandreduktionen erlaubt der Schweiz zudem ein ambitionierteres Reduktionsziel, das mit reinen Inlandmassnahmen zu wesentlich höheren Kosten führen würde.

6.2 Reduktionsziele nach 2030

Der Bundesrat wird der Bundesversammlung für die Zeit nach 2030 rechtzeitig weitergehende Reduktionsziele unterbreiten und vorgängig die interessierten Kreise anhören. Will die Schweiz den Auftrag des Übereinkommens von Paris erfüllen und einen Beitrag zur deutlichen Unterschreitung einer globalen Erwärmung um 2 Grad Celsius bzw. 1,5 Grad Celsius leisten, müssen die Treibhausgasemissionen über das Jahr 2030 hinaus weiter massiv abgesenkt werden. Auf internationaler Ebene hat die Schweiz im Sinne einer indikativen Zielsetzung eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 70 bis 85 Prozent angekündigt. Diese Zielsetzung ist konsistent mit einer Reduktion der inländischen pro-Kopf-Emissionen auf 1 bis maximal 1,5 Tonnen Treibhausgasen (CO2eq). Die Vorgaben des Übereinkommens von Paris, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ein Netto-Null-Emissionsniveau zu erreichen, sind allerdings damit nicht eingehalten.

Die Kosten für Reduktionsmassnahmen im Ausland dürften mittel- und langfristig ansteigen. Weil das Übereinkommen von Paris alle Staaten zur Reduktion der Treibhausgase verpflichtet, dürften in Zukunft Entwicklungsländer ihr günstiges Reduktionspotenzial selber abschöpfen und nicht an die Industrieländer übertragen wollen.

6.3 Entwicklung der Treibhausgasemissionen

6.3.1 Referenzszenario bis 2030

Die Referenzentwicklung bis zum Jahr 2030 beschreibt den Verlauf der Treibhausgasemissionen in der Schweiz ohne die in dieser Gesetzesrevision vorgeschlagenen Massnahmen. Ebenfalls nicht enthalten sind Verschärfungen bestehender Massnahmen, die bis zum Jahr 2020 noch möglich, aber zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser Vernehmlassungsvorlage noch nicht beschlossen waren.49 Die Referenzentwicklung geht also vom heutigen Massnahmenmix (Stand 2016) aus und unterstellt, dass die Massnahmen nach 2020 nicht weiter verschärft werden.

Tabelle 2 zeigt die Referenzentwicklung bis zum Jahr 2030. Sie zeigt einen Rückgang der Treibhausgasemissionen um gut 18 Prozent bis 2030 gegenüber 1990. Im Gebäude- und im Industriesektor sinken die Emissionen im Zeitraum 2020–2030 weiter ab. Im Verkehr ergibt sich nach einer Zunahme bis 2020 ebenfalls ein Rückgang; die Emissionen liegen 2030 aber nach wie vor in etwa auf der Höhe des Wertes von 1990. Ein ähnlicher Verlauf zeigt sich bei den übrigen Emissionen (synthetische Treibhausgase und Abfall), wobei die Emissionen im Jahr 2030 noch leicht über dem Wert von 1990 liegen.

49 Dies betrifft beispielsweise die Verschärfung des Emissionsgrenzwertes für neue Personenwagen auf 95 g CO / km, 2 die als Teil des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 eingeführt werden soll. Die entsprechenden Gesetzesartikel waren zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser Vernehmlassungsvorlage noch nicht in Kraft.